Bauherren, die Geld aus dem Förderprogramm "Wohnungsbau BW" beantragen wollen, unterstützt

Bauherren, die Geld aus dem Förderprogramm "Wohnungsbau BW" beantragen wollen, unterstützt das Landratsamt Freudenstadt.

Kreis Freudenstadt. Das Land Baden-Württemberg fördert durch das Programm mit zinsverbilligten Darlehen Familien oder Schwerbehinderte auf ihrem Weg in die eigenen vier Wände. Wer mit dem Gedanken spielt, ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen oder aus Platzgründen den Gebäudebestand zu ändern oder zu erweitern, kann sich vorab von der Wohnraumförderungsstelle des Landkreises Freudenstadt beraten lassen. Grundvoraussetzungen des Förderprogrammes sind, dass die Wohnung selbst bewohnt wird, mindestens ein minderjähriges Kind oder eine schwerbehinderte Person mit speziellen Wohnbedürfnissen im Haushalt lebt, eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschritten wird und die Belastung tragbar ist. Eine zusätzliche Förderung kann erhalten, wer in einen höheren energetischen Standard investiert oder einen altersgerechten Umbau plant. Wer ein Eigenheim anstrebt, aber noch keine Kinder hat, kann ein Kapitalmarktdarlehen, das sogenannte "Optionsdarlehen neu", bei der L-Bank aufnehmen. Hierbei werden Kinder, die innerhalb von sechs Jahren nach Abschluss des Darlehens hinzukommen, durch eine Zinsverbilligung berücksichtigt. Wichtig ist, dass der Antrag vor Baubeginn oder vor Abschluss eines Kaufvertrages gestellt wird. Auskünfte und Antragsunterlagen gibt es bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamts, Tanja Kaupp, Telefon 07441/9 20 19 06.

Weitere Informationen: www.l-bank.de