Die gestrichlete Linie markiert die Abgrenzung des Sanierungsgebiets Promenadeplatz. Grafik: Stadtverwaltung Foto: Schwarzwälder-Bote

Stadtentwicklung: Fördergrundsätze für private Vorhaben / Mehr Geld für energetische Maßnahmen

Wer im neuen Sanierungsgebiet Promenadeplatz sein Haus auf Vordermann bringen oder energetisch sanieren lassen will, hat die Chance auf Zuschüsse vom Land.

Freudenstadt. Die Fördergrundsätze für private Maßnahmen, die vom Gemeinderat bereits beschlossen wurden, erläuterte Christoph Gerber, Leiter des Baurechts- und Ordnungsamts, bei der Bürgerinformation zum Bau des Kreisverkehrs am Promenadeplatz und Umgestaltung der Loßburger Straße im Stadthaus. Die Regelungen für das neue Sanierungsgebiet Promenadeplatz orientieren sich am bestehenden Sanierungsgebiet Stadtbahnhof/Gottlieb-Daimler-Straße.

Mindestens 3000 Euro

Der Zuschuss beträgt im Regelfall 20 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten. Dabei muss der Förderbetrag mindestens 3000 Euro betragen, das heißt, die Kosten müssen bei mindestens 15 000 Euro liegen. Darunter geht nichts.

Wenn das Gebäude als Denkmal eingestuft ist, steigt die Förderung auf 30 Prozent. Mehr Zuschuss gibt es zudem für energetische Modernisierungen, die mindestens dem Neubau-Niveau nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen müssen. Der Zuschuss steigt, je nachdem welches EnEV-Niveau erreicht wird, um 15 oder zehn Prozent der Kosten, die im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen. Doch auch nicht denkmalgeschützte Häuser können mit 30 Prozent gefördert werden. Darüber wird im Einzelfall entschieden. Auch die Stadt kann für die Gehwegflächen, die bei der Umgestaltung der Loßburger Straße angelegt werden, einen Zuschuss beantragen.

Förderhöhe begrenzt

Bei der Neuschaffung von Wohnraum wird auf den Grundlagen der Städtebauförderrichtlinie ebenfalls im Einzelfall entschieden. Bei einem Abbruch mit anschließender Neubebauung können maximal die gesamten nachgewiesenen Abbruch- und Beseitigungskosten erstattet werden. Die Fördermittel werden aber erst nach Fertigstellung des Rohbaus des neuen Gebäudes vollständig ausbezahlt.

Die Förderhöhe ist jedoch nicht unbegrenzt. Sie beträgt im Regelfall 20 000 Euro, bei Gebäuden unter Denkmalschutz und bei energetischen Sanierungen 30 000 Euro.

Um im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets in den Genuss von Zuschussmitteln zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Voraussetzungen

Grunds ätzlich müssen die Durchführungs- und Gestaltungsrichtlinien der Stadt Freudenstadt eingehalten werden. Gefördert werden außerdem nur Gesamtmaßnahmen am Gebäude, mit denen noch nicht begonnen wurde. Zur Beurteilung der Förderfähigkeit und zur Berechnung der Zuschusshöhe müssen die Bauherren etliche Unterlagen einreichen, wie eine Maßnahmenbeschreibung, eine fachmännische Kostenschätzung oder, bei umfassenden oder komplexen Maßnahmen, ein Modernisierungsgutachten von einem Architekten mit detaillierter Kostenschätzung. Bei der Veränderung von Bauteilen die von außen sichtbar sind, ist ein Plan der Gebäudeansicht und die zustimmende Stellungnahme des Amts für Stadtentwicklung erforderlich. Für die Bezuschussung des Abrisses von Gebäuden müssen drei vergleichbare Angebote von verschiedenen Fachunternehmen vorgelegt werden, und das Amt für Stadtentwicklung muss einer Neubebauung oder Freiflächengestaltung zustimmen.

Für die Abwicklung der Maßnahmen ist neben der Stadt Freudenstadt die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH zuständig.