Oft dubiose Händler unterwegs. Im Briefkasten Handzettel, die die Abholung von Schrottteilen ankündigen.

Kreis Freudenstadt - Immer wieder finden Kreiseinwohner im Briefkasten Handzettel, die die Abholung von Schrottteilen oder Elektronikschrott ankündigen.

Dies sind Sammlungen von gewerblichen Händlern, die mit der Sperrmüll-, Schrott- und Elektronikschrottabfuhr des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises nicht in Verbindung stehen. Wie das Landratsamt Freudenstadt mitteilt, müssen gewerbliche oder private Schrottsammlungen zum Beispiel bei der Abfallrechtsbehörde angemeldet sein.

Außerdem sollte der Handzettel Name und Anschrift des Sammlers enthalten. Finden sich keine Angaben über den privaten Sammler, ist die Sammlung meistens illegal. Wer unsicher ist, ob eine Sammlung legal oder illegal ist, kann bei Bettina Theurer von der Abfallrechtsbehörde, Telefon 07441/9 20 50 31 nachfragen.

Schrott ist ein begehrtes Gut, das der Landkreis gerne selbst einsammelt. Denn der Erlös aus der Sammlung fließe vollständig in die Gebührenkalkulation ein und komme den Bürgern zugute, so das Landratsamt. Schrott oder Elektronikschrott kann auch in die Recycling-Center gebracht werden.