Das Hochhaus in der Kärntner Straße stammt aus den 70er Jahren. Foto: Werthenbach

Brandschutz: Besondere Regeln für fünf Hochhäuser in Freudenstadt / Treppenhäuser sind wichtiges Thema

Freudenstadt - Nach dem Hochhausbrand in London wird in Großbritannien diskutiert, ob das Gebäude genug gegen Feuer geschützt war. Die Einhaltung aller Vorschriften kann aber auch bei den Freudenstädter Hochhäusern niemand garantieren, sagt Kurt Wößner vom Technischen Rathaus.

Gut eine Woche nach dem Ausbruch des Feuers im Londoner "Grenfell Tower" gehen die Behörden von weit mehr als 70 Todesopfern aus. In der britischen Öffentlichkeit werden bereits Vorwürfe laut, dass an dem Gebäude, in dem etwa 500 Menschen lebten, Brandschutzvorschriften nicht eingehalten wurden. In der "Dritten Welt" kämen normalerweise Brände wie dieser vor, zitiert die ARD zum Beispiel den britischen Brandschutz-Experten Jon Hall.

Bei der Freudenstädter Stadtverwaltung ist Kurt Wößner unter anderem für Baurecht und Brandschutz verantwortlich. Insgesamt gebe es fünf Hochhäuser im Freudenstädter Stadtgebiet, einschließlich Kniebis. Für diese Gebäude seien die Brandschutzvorschriften anders als für kleinere. "Zum Beispiel muss der Mindestabstand von einem Meter für Feuerüberschlag eingehalten werden", erklärt Wößner. Das bedeutet, dass durch feuerfestes Material in Wänden und Decken ein Übergreifen von Flammen von einer Wohnung auf die andere verhindert werden soll.

"Bodentiefe Fenster wären zum Beispiel ein Problem", so Wößner: "Der Abstand von einem Meter zur Wohnung unten drunter würde nicht eingehalten, und es bestünde die Gefahr, dass die Scheiben durch ein Feuer in einer darunter liegenden Wohnung zerspringen."

Kein entflammbares Material erlaubt

Auffällig war in London, wie schnell sich das Feuer ausbreitete. Laut Experten hat das an der Fassade verarbeitete Material zur Dämmung und Verkleidung den Brand erheblich beschleunigt. "In Deutschland ist kein entflammbares Material zur Gebäudeverkleidung erlaubt", sagt Wößner.

Ein weiteres wichtiges Thema im Bezug auf Brandschutz bei Hochhäusern seien Treppenhäuser. Entweder müsse ein Hochhaus über zwei separate Treppenhäuser verfügen, oder es gebe einen "Sicherheitstreppenraum": Dieser darf keine direkte Anbindung an die Wohnungen eines Hauses haben, sondern muss durch eine Art Schleuse von ihnen getrennt sein, um das Eindringen von Rauch und Feuer ins Treppenhaus zu verhindern: "Zum Beispiel durch einen überdachten Balkonbereich", erklärt Wößner. Die meisten Hochhäuser in Freudenstadt hätten aber zwei separate Treppenhäuser.

Seit der Mitte der 90er-Jahre trifft das auch auf das ehemalige Schwesternwohnheim zu. Wößner: "Vorher war da ein Treppenraum mit einem Überdrucksystem drin. Das war zwar auch zulässig, hat uns aber nicht so gefallen. Jetzt hat es Gott sei Dank zwei Treppenhäuser."

Insgesamt seien die Hochhäuser in Freudenstadt "sicher". Dass aber in allen Gebäuden jede aktuelle Brandschutzvorschrift eingehalten wird, kann Wößner nicht garantieren: "Das lässt sich nicht zu 100 Prozent überprüfen. Es sind ja nicht alle Ecken eines Hauses zugänglich, die für den heutigen Brandschutz relevant sind", sagt er mit Blick auf Begehungen. Auch könne man kein 50 Jahre altes Haus einfach auf den neuesten Stand des Brandschutzes bringen.

Natürlich suche man ständig nach neuen Möglichkeiten, um die Gebäude sicherer zu gestalten. "Etwa bei Schadensfällen ergeben sich häufig neue Erkenntnisse für weitere Verbesserungen", so Wößner, "wo was fehlt, sieht man leider oft erst, wenn etwas passiert ist."