Ein 29-Jähriger soll die Mutter seines Kindes mehrfach vergewaltigt haben. Foto: Larisa Lofitskaya/ Shutterstock

Psychologin: Junge Frau war völlig verstört. Bei Opferaussage wird Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Freudenstadt - Acht Stunden Verhandlungsmarathon und kein Ergebnis: Vor dem Freudenstädter Schöffengericht muss sich ein 29-Jähriger verantworten. Der Tatvorwurf wiegt schwer: Vergewaltigung und vorsätzliche Körperverletzung in mehreren Fällen.Die Taten hatten sich zwischen April und Juli 2010 in einem osteuropäischen Land und dann noch einmal im Februar 2012 im Kreis Freudenstadt ereignet. Erst anschließend hatte die 22-jährige betroffene Frau den Mut gehabt, zur Polizei zu gehen und Anzeige gegen ihren Freund zu erstatten.

Nach der Anklageverlesung durch die Staatsanwältin erfolgte ein Antrag des Vertreters der Nebenklägerin auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Befragung der traumatisierten Klägerin, dem der Direktor des Amtsgerichtes und Vorsitzende Richter Axel Benz stattgab. So wurde die junge Frau angehört, während die Zuhörer zweieinhalb Stunden draußen warten mussten.

Der Angeklagte schilderte die Vorfälle aus seiner Sicht. Das junge Paar lebte 2010 in Osteuropa. Schon bald schlug die Liebesbeziehung um in ein von vielen Streitigkeiten geprägtes Zusammenleben. Immer wieder, so berichtete der Angeklagte, hatte es Auseinandersetzungen zwischen den Partnern gegeben, die oft in beiderseitigen Schlägereien endeten. Angeblich habe die junge Frau nach ihm geschlagen, habe ihn gekratzt und auch gebissen, so lange bis er sich schließlich wehren musste und ebenfalls zuschlug. Die Nebenklägerin habe blaue Flecken und abgebrochene Schneidezähne davongetragen. Auch der Angeklagte sei verletzt worden, habe Kratzwunden am Hals und im Gesicht davon getragen und eine Bisswunde am Schulterbereich, deren Narben der 29-Jährige noch heute vorweisen könne.

Als die junge Frau schwanger wurde, kehrte sie nach Deutschland zurück, um die gemeinsame heute zweieinhalbjährige Tochter zur Welt zu bringen. Der Angeklagte folgte, die problematische Beziehung setzte sich fort. Man stritt über das Sorgerecht für die Tochter, es kam wieder zu gewalttätigen Szenen. Den Tatvorwurf der Vergewaltigung stritt der Angeklagte jedoch vehement ab. Er warf zusätzlich seiner Freundin Beziehungen zu anderen Männern vor, zudem habe sie viel Alkohol getrunken und Rauschmittel konsumiert.

Geladene Zeugen tragen nicht zur Aufklärung bei

Die geladenen Zeugen aus beiden Lagern konnten auch nicht viel zur Aufklärung beitragen. Sie bestätigten die aggressiven Streitereien des Paares, waren aber selbst nie bei den Auseinandersetzungen zugegen – außer bei einem Vorfall am Martinique in Freudenstadt. Angeblich hatte es wieder einen lautstarken Streit gegeben, bei dem der Angeklagte die junge Frau zu Boden gestoßen haben soll.

Die als Zeugin hinzugezogene Psychotherapeutin sagte nach Befreiung von der Schweigepflicht durch die Nebenklägerin aus, dass die junge Frau sie in der Freudenstädter Frauenhilfe aufgesucht habe und völlig verstört und verzweifelt gewesen sei. Die Zeugin untermauerte stark die Aussagen der jungen Frau, die allerdings selbst nicht mehr an der Verhandlung teilnahm.

Letzten Endes folgte das Gericht den Anträgen des Verteidigers des Angeklagten und des Anwalts der Nebenklägerin, die Verhandlung zu vertagen. Weitere Zeugen sollen dann endgültige Klarheit in das Tatgeschehen bringen.