Vor dem Amtsgericht Horb mussten sich zwei junge Männer aus Syrien verantworten. Foto: Hopp

Nach Schlägerei am Stadtbahnhof wird jungen Männern Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

Freudenstadt/Horb - Zwei Jugendliche aus Syrien hat das Amtsgericht Horb wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu 15 und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Den zur Tatzeit 16 und 18 Jahre alten Angeklagten wurde nach einer Schlägerei am Freudenstädter Stadtbahnhof im März vergangenen Jahres Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

Dazu kam es laut Anklageschrift, als sich zwei Gruppen Jugendlicher zur "Klärung von Auseinandersetzungen aus der Vergangenheit" in der Dammstraße trafen. Über Facebook hatten sie sich verabredet. Den beiden syrischen Jugendlichen wurde vorgeworfen, am besagten Tag gegen 18.25 Uhr mit zwei weiteren jungen Syrern zum Treffpunkt am Stadtbahnhof gekommen zu sein und nach anfänglich verbalen Auseinandersetzungen mit einer abgebrochenen Bierflasche auf die Jugendlichen der anderen Gruppe wahllos losgegangen zu sein und dabei zwei junge Leute mit einem Schlag der Flasche leicht verletzt zu haben.

Angeklagten ist die Tat peinlich

Außerdem wurde den beiden zur Last gelegt, nach den Streitigkeiten einen VW-Bus, in den sich Jugendliche der gegnerischen Gruppe geflüchtet hatten, mit Steinen beworfen und mit einer Bierflasche eine Scheibe eingeschlagen zu haben. Dabei entstand ein Schaden von etwa 4000 Euro.

Die Angeklagten ließen ihre Aussage von einem Dolmetscher übersetzen. Bereits tags zuvor habe es mit zwei Jugendlichen aus der Gegnergruppe Streitereien und Beschimpfungen gegeben, sagten sie.

Beim Treffen am Tattag seien dann etwa 25 Leute auf der Gegnerseite am Stadtbahnhof gewesen. Einige aus dem Kern der Gruppe hätten sie erst beschimpft, dann geschlagen, erzählten die beiden Syrer weiter. Dann habe einer von ihnen die abgeschlagene Flasche einem Gegner aus der Hand genommen und sich dabei selbst verletzt. Erst dann sei er wahllos aus Wut und einer Art Hilflosigkeit auf andere Jugendliche losgegangen. Zwei wurden dabei leicht verletzt, die anderen seien geflüchtet.

Die Beschädigung des VW-Busses mit Steinen aus dem Gleisbett und der Bierflasche gaben sie zu. Auch dies sei eine Aktion aus Wut und einer Art Hilflosigkeit heraus gewesen.

Sie entschuldigten sich für ihre Taten, ebenso wie die Mutter eines Angeklagten. Es täte ihnen leid und sei ihnen peinlich, denn sie wüssten, dass sie sich an die deutschen Gesetzte halten müssten und seien dankbar, dass sie hier Schutz erhalten würden.

Zeugen aus der Gruppe der anderen Jugendlichen berichteten, dass es bereits im Vorfeld Auseinandersetzungen gegeben habe, die beiden Syrer hätten "Stress gemacht". Nach einer Kopfnuss sei die Sache eskaliert. Ihre Gruppe habe nur aus acht bis zehn jungen Leuten bestanden, der Rest sei einfach nur so dagewesen. Der Stadtbahnhof ist ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche.

Vertreterin empfiehlt Jugendstrafe

Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe informierte über das Leben, die Flucht und die nicht einfache Situation der beiden Angeklagten. Einer sei zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen, beim anderen liege eine Reifeverzögerung vor, sodass für beide das Jugendstrafrecht herangezogen werden sollte. Sie hielt jedoch eine Arbeitsauflage für ausreichend.

Amtsgerichtsdirektor Christian Ketterer verurteilte die beiden zu gemeinnützigen Arbeitsstunden, die in den nächsten acht Wochen zu verrichten sind. Es sei keine richtige Jugendstrafe, sondern lediglich eine Reaktion, um zu zeigen, dass es so nicht gehe und dass Regeln eingehalten werden müssten. Außerdem sei es das erste Mal, dass die beiden strafrechtlich in Erscheinung getreten seien, sagte Ketterer.