Höhere Entschädigung für Stadt- und Ortschaftsräte für die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen

Von Hartmut Breitenreuter

Freudenstadt. Für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bekommen Stadt- und Ortschaftsräte während der Vorbereitungs- und Sitzungszeit in Zukunft einen erhöhten Satz als Entschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit.

Der Gemeinderat segnete die entsprechend notwendige Satzungsänderung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ab. In Zukunft gibt es für diesen Kreis der Stadt- und Ortschaftsräte für eine zeitliche Inanspruchnahme von bis zu drei Stunden 38 statt 18 Euro für die Inanspruchnahme von mehr als drei bis zu sechs Stunden 73 statt 33 Euro und für mehr als sechs Stunden den Tageshöchstsatz von 81 statt 41 Euro.

Der Gemeinderat folgte damit einem Antrag, den die CDU-Fraktion bereits für das Haushaltsjahr 2014 gestellt hatte. Seinerzeit hatte sie ein Budget für die Übernahme der Kosten für die Betreuung von Kindern gefordert. Die Verwaltung hatte in den Vorberatungen daraufhin die Erhöhung der Entschädigungssätze vorgeschlagen, um für die betroffenen Ratsmitglieder eine größtmögliche Flexibilität bei der Auswahl der Betreuungspersonen zu erreichen. Neben Kindern wurden auch pflegebedürftige Angehörige in die Förderung aufgenommen.

Unter dem Strich, so hatte die Verwaltung ausgerechnet, fallen für die erhöhten Sätze im Jahr etwa 4000 Euro an. "Wir wollen damit die Familienfreundlichkeit dokumentieren", betonte Oberbürgermeister Julian Osswald in der Sitzung des Gemeinderats.

Stadträtin Daniela Sabjan (SPD) dankte für diesen "längst überfälligen Schritt", der für die Parteien und Wählervereinigung auch für die künftige Suche nach Kandidaten für den Gemeinderat wichtig sei. Ob die Betreuungspersonen das Geld dann versteuern müssen, wollte Daniela Sabjan weiter wissen. Man wolle das so unbürokratisch wie möglich handhaben, erläuterte der OB, denn nicht die Stadt bezahle die Betreuungspersonen, sondern sie zahle an die Stadt- und Ortschaftsräte den erhöhten Satz. Wie diese jedoch ihre Betreuer entlohnen, sei deren Sache.

Dies befürwortete auch Stadtrat Andreas Bombel (CDU), für den es wichtig war, dass die Sache unbürokratisch über die Bühne geht. Nach einem Vorschlag von Stadtrat Eberhard Haug (SPD) die erhöhten Sätze zunächst auf ein Jahr zu befristen, schlug OB Osswald vor, es sei sinnvoller wenn die Stadt- und Ortschaftsräte der Verwaltung mitteilen, wenn sich an den Voraussetzungen was ändert. Dieser Vorschlag wurde bei einer Enthaltung angenommen.

Wer von den Stadt- und Ortschaftsräten die erhöhten Sätze in Anspruch nehmen will, muss durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Oberbürgermeister unter Darlegung der Umstände glaubhaft machen, dass ihm durch die ehrenamtliche Tätigkeit im häuslichen Bereich bei der Betreuung von Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder bei der Pflege von Angehörigen Nachteile entstehen, die in der Regel nur durch die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden können.