Auch wer es einfach an seinem Kopierer versucht: Geldfälschen wird als Verbrechen geahndet. Foto: Rohr

Angeklagter betrügt Seniorin mit kopiertem 50-Euro-Schein. Geldstrafe in Höhe von 800 Euro.

Freudenstadt - Das Falsifikat fertigte der Angeklagte dilettantisch, aber in Umlauf brachte er den falschen Fünfziger mit Bedacht: Wegen Geldfälschens und Betrugs wurde ein 24-Jähriger aus dem Kreis Freudenstadt gestern zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Ein Schöffengericht unter dem Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Axel Benz verhängte zudem eine Geldauflage von 800 Euro, die der selbstständige Autoaufbereiter an das Familien-Zentrum in Freudenstadt zahlen muss.

Der junge Mann akzeptierte das Urteil. Was er an einem Tag Mitte März vergangenen Jahres getan hat, bezeichnete der Angeklagte  gestern schlicht als "Bockmist": Er legte einen 50-Euro-Schein auf seinen Tintenstrahldrucker und kopierte ihn beidseitig.

Mit der ausgeschnittenen Blüte ging er ein paar Tage später zu einer 88-jährigen Frau, die er kannte. Er hatte früher im gleichen Haus gewohnt wie sie. Der junge Mann klingelte und bat darum, dass die Seniorin ihm einen 50-Euro-Schein wechselt, weil er Kleingeld für die Sauna brauche.

Den Schein hatte er noch nicht dabei, sondern brachte ihn erst beim zweiten Besuch am frühen Abend des gleichen Tags. Die alte Frau wechselte dem Besucher denn auch bereitwillig den Schein –  45 Euro gab sie dem Mann in Banknoten, fünf Euro in Münzen. Zwar sei  der 50-Euro-Schein "zerknittert und feucht" gewesen, wie die Frau später bei der Polizei zu Protokoll gab, ansonsten schöpfte sie aber keinen Verdacht.

Als sie mit dem Schein zwei Tage später in einem Lebensmittelgeschäft im Ort zahlen wollte, bemerkte die Verkäuferin jedoch sofort die Fälschung und verständigte die Polizei.

Die 88-jährige Frau, der eine Zeugenaussage vor Gericht wegen ihres hohen Alters erspart wurde, rief daraufhin die Oma des Angeklagten an, die dann wiederum ihren Enkel auf die Sache ansprach.

Der junge Mann ging zu der Seniorin, die er betrogen hatte, entschuldigte sich und beglich den Schaden – allerdings mit dem erlogenen Hinweis darauf, dass ihm die Blüte wohl von jemand anderem untergejubelt worden sei.

Schlechte Fälschung

Auch ein Laie hätte bei genauem Hinsehen sofort erkennen können, dass die Banknote falsch ist, machte ein Kriminalhauptkommissar aus Rottweil als Zeuge deutlich. Er zeigte anhand des Beweisstücks eine ganze Reihe von Unterschieden im Vergleich zu einem echten 50-Euro-Schein auf.

So habe der falsche Fünfziger keinen Sicherheitsfaden, kein Wasserzeichen, kein Hologramm und keine schraffierte Fläche, sei etwas kleiner als die echten Banknoten, und auch die Farbgebung sei anders. 

Staatsanwältin Bettina Körber-Renz und Verteidigerin Judith Hafner werteten die Fälschung als Verbrechen in einem minderschweren Fall. Die Verteidigerin  betonte, dass der Angeklagte "nicht stolz" auf seine Tat sei, "ziemlich dilettantisch" gehandelt und eine relativ günstige Sozialprognose habe.

Sie plädierte auf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten zur Bewährung und eine Geldauflage von 500 Euro.

Mit seinem Urteil verhängte das Schöffengericht genau das Strafmaß, das die Staatsanwältin gefordert hatte. Das Gericht berücksichtigte die Entschuldigung, die, wenn auch  nicht unmittelbare, Reue und das umfassende Geständnis des Angeklagten zu seinen Gunsten und räumte ein, dass es sich um einen niedrigen Betrag und eine schlechte Fälschung gehandelt habe.

Mann bereits bekannt

Negativ ins Gewicht fiel allerdings die Art und Weise, wie der Täter das Falschgeld  umgesetzt hat: Der junge Mann habe sehr wohl gewusst, so Richter Benz, dass  die Fälschung sofort bemerkt würde, wenn er, wie die meisten Geldfälscher, mit der Blüte einfach in einem Geschäft bezahlt hätte.

Deshalb habe er bei der 88-Jährigen geklingelt. Zudem hat der Mann verschiedene Voreintragungen bei Gericht. Knapp zwei Monate vor dem Geldfälschen bekam er einen Strafbefehl wegen Betrugs, weil er über eBay einen alten, kaputten Wäschetrockner als fast neuwertiges Gerät verkauft hatte.

Richter Benz riet dem Autoaufbereiter, der keinen erlernten Beruf hat, seine wirtschaftliche Situation und die seiner schwangeren Lebensgefährtin realistischer als bisher einzuschätzen und sich eine feste Anstellung zu  suchen.