Ein 50-Jähriger musste sich gleich wegen mehrerer Straftaten vor Gericht verantworten. (Symbolfoto) Foto: Feinler

Diebstähle und Hausfriedensbruch: Angeklagter zu zwei Jahren und einem Monat verurteilt. Langjähriger Alkoholkonsum.

Freudenstadt - Elf Delikte wurden dem 50-jährigen Angeklagten vorgeworfen – darunter Diebstähle und Hausfriedensbruch.

Oberamtsanwalt Karl Jauch brauchte als Vertreter der Staatsanwaltschaft einen langen Atem, bis er alle elf Delikte verlesen hatte, die dem 50-jährigen Angeklagten zur Last gelegt wurden. Der war aus der Justizvollzugsanstalt Rottenburg, wo er seit November eine elfmonatige Haftstrafe verbüßt, zum Amtsgericht Freudenstadt gebracht worden.

Insgesamt wurde er mehrfach wegen Hausfriedensbruch angeklagt, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin trotz Hausverbots immer wieder aufgesucht, bedroht und belästigt hatte. Aus Wut, weil sie ihn nicht in ihre Wohnung ließ, schlug er gegen den Rollladen der Terrassentür, beschädigte diesen und schlug auch einmal aus Wut eine Fensterscheibe mit einem Aschenbecher ein. Einmal kam es zu einem Messergefecht, als der Angeklagte alkoholisiert vor der Wohnung der Frau in deren Schwager einen Nebenbuhler sah.

Auto nicht zurückgebracht

Des Weiteren wurden ihm zwei Diebstähle in Kaufhäusern vorgeworfen – einmal zwei Flaschen Alkohol, einmal eine Jacke. Im Mai 2014 unternahm der Angeklagte – ohne Führerschein – eine Probefahrt mit dem Wagen eines Baiersbronner Autohauses und brachte das Fahrzzeug nicht zurück. Das Autohaus erstattete Anzeige. Der Angeklagte wurde am Abend alkoholisiert auf dem Marktplatz aufgefunden. Ebenfalls im Mai 2014 zerkratzte er in Loßburg mutwillig und grundlos ein Fahrzeug, an dem ein Schaden von 950 Euro entstand. Im gleichen Zeitraum entwendete er in Loßburg und in Freudenstadt jeweils ein Trekkingrad und versteckte diese in seiner Baiersbronner Wohnung. Im Mai 2015 stahl er in Freudenstadt ein Mountainbike.

Ihm wurde vorsätzliche gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Vorspiegelung falscher Tatsachen, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beamtenbeleidigung und Sachbeschädigung zur Last gelegt. Der Angeklagte schwieg beharrlich, ließ aber durch seinen Pflichtverteidiger verlesen, dass er die meisten Delikte einräume – mit Ausnahme der Hausfriedensbrüche bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Dazu wollte er keine Angaben machen. Dies taten dann jedoch die Frau und deren Schwager.

Polizeibeamte informierten, dass der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt und meist alkoholisiert gewesen sei, wenn die Polizei zur Schlichtung in die Wohnung seiner Ex-Lebensgefährtin gerufen wurde.

Gewalterfahrungen

Richter Axel Benz verlas eine lange Vorstrafenliste mit Haftstrafen ab dem Jahr 2004. Bereits damals kam es zu Bedrohungen, vorsätzlichen Körperverletzungen und wiederholten Gewalttätigkeiten gegen seine damalige Ehefrau und zum Stalking, als sich diese von ihm trennte. Er sei seit vielen Jahren alkoholkrank, habe 2007 bereits eine Langzeittherapie gemacht.

Ein medizinisch-psychiatrischer Gutachter riet dem Gericht, aufgrund der Alkoholsucht eine verminderte Schuldfähigkeit zu berücksichtigen, da der Angeklagte bei fast allen Delikten alkoholisiert war. Er berichtete von einer problematischen Lebensgeschichte des Angeklagten, der 1997 aus Russland in die Bundesrepublik übersiedelte. Gewalterfahrung in der Familie und während seines Wehrdienstes in der Sowjetarmee hätten negative Auswirkungen zur Folge gehabt. Danach hätten seine Langzeitarbeitslosigkeit, der Verlust des Führerscheins, mehrere Inhaftierungen und die Scheidung zu einer emotionalen Instabilität und einer gesteigerten Aggressionsbereitschaft beigetragen. Der Sachverständige diagnostizierte ein Alkoholabhängigkeitssyndrom und eine organische Wesensveränderung durch den langjährigen Alkoholkonsum.

Das Gericht einigte sich mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die Hausfriedensbruchdelikte einzustellen, und den anderen Fällen die verminderte Schuldfähigkeit anzuwenden. Richter Benz verhängte eine neue Gesamt-Haftstrafe von zwei Jahren und einem Monat.