Amtsgericht Freudenstadt. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Prozess gegen ominöse Personalvermittler geht nach Zwangspause weiter

Freudenstadt. Auch der vierte Verhandlungstag im Prozess gegen die Inhaber einer windigen Personaldienstleistungsfirma vor dem Amtsgericht Freudenstadt führte noch zu keinem Urteil.

Auf der Anklagebank sitzt ein Paar aus Schorndorf, das des versuchten gemeinschaftlichen Betrugs und der Vorspiegelung falscher Tatsachen in 20 Fällen und des gemeinschaftlichen Betrugs in drei weiteren Fällen bezichtigt wird. Das Amtsgericht konnte am vierten Verhandlungstag zumindest wieder mit dem Prozess fortfahren, nachdem die Angeklagten am dritten Verhandlungstag nicht erschienen und auch telefonisch nicht zu erreichen waren. Das Gericht hatte daraufhin Haftbefehl verhängt und die geladenen Zeugen, die zum Teil aus ganz Deutschland angereist waren, zur polizeilichen Vernehmung auf das Freudenstädter Polizeirevier gebracht, damit sie dort ihre Aussage machen konnten.

Der Vorsitzende des Schöffengerichts, Amtsgerichtsdirektor Michael Gross, hatte sich mit den Verfahrensbeteiligten auf diese Variante geeinigt, damit die geladenen Zeugen kein weiteres Mal für eine Aussage anreisen müssen. Ein Terminmissverständnis sei der Grund für ihr Fernbleiben am dritten Prozesstag gewesen, beteuerten die beiden Angeklagten und entschuldigten sich beim Gericht. Richter Gross akzeptierte das, so dass mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgefahren werden konnte.

Den Reigen eröffnete eine 21-jährige Servicekraft aus Rüsselsheim, die im August 2014 im Internetportal E-Bay-Kleinanzeigen auf ein Stellengesuch als Pferdepflegerin aufmerksam wurde, das von der Personalvermittlung geschaltet wurde. Sie traf sich nach telefonischer Vereinbarung in einem Freudenstädter Café mit einem Mann, um über die Stelle zu reden.

Identifikation fehlt

Allerdings konnte sie den Angeklagten nicht als denjenigen identifizieren, mit dem sie die Gespräche geführt hatte. Sie beteuerte, bei dem Treffen keinen Vertrag unterschrieben zu haben. Nach ein paar Tagen sei ihr jedoch eine Nachnahmesendung mit zehn Bewerbungsmappen und einer Rechnung über 299 Euro zugeschickt worden, die sie jedoch nicht angenommen habe. Mit weiteren Mahn- und sonstigen Gebühren sei die Forderung schließlich auf 775 Euro angestiegen.

Widersprüche ergaben sich, als der Richter die Angaben der Zeugin bei der polizeilichen Vernehmung verlas, als die junge Frau Anzeige erstattet hatte, und ein Schreiben des Anwalts der Gegenseite. Bei dem Treff in Freudenstadt habe man sich darauf geeinigt, sich mit zehn Pferdehöfen in Verbindung zu setzen, die Daten im Internet einzuspeisen und Bewerbungsmappen an Gestüte zu verschicken, hieß es dort. Außerdem existiere ein Vertrag mit der Unterschrift der Zeugin.

Ein weiterer Zeuge kam aus Erfurt. Auch seine Verbindung zu den Angeklagten kam 2014 über E-bay zustande. Er nahm Kontakt auf, weil er sich für einen "gut bezahlten festen Arbeitsplatz als Bauhelfer in der Schweiz" interessierte. Er habe daraufhin vier Adressen von Baufirmen in der Schweiz enthalten, bei denen er sich auch beworben habe. Drei hätten sich gar nicht gemeldet, von einer sei eine Absage gekommen. Die Rechnung über die "Vermittlung" habe er bezahlt. Er wolle er niemandem etwas schuldig bleiben, gab er an.

Dicke Mahnbescheide

Unter den Zeugen war auch ein Pferdezüchter, der im August 2014 über das Internet eine Stellenanzeige für einen Pferdepfleger geschaltet hatte. Daraufhin habe sich die Firma der Angeklagten gemeldet und es seien zwei Telefonate mit der Personalvermittlung zustande gekommen. Er habe Unterlagen von zwei Bewerbern erhalten, sich dann jedoch für einen eigenen Bewerber entschieden. Dennoch sei ihm eine Nachnahmesendung über 89 Euro zugeschickt worden, die sich nach einem "Drohbrief mit Mahngebühren" auf 279 Euro erhöht habe. Zwei weitere Zeugen berichteten von ähnlichen Fällen. Beide gaben an, es sei "kein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis" zustande gekommen. Die Verhandlung wird fortgesetzt.