Endstation Gericht. Drei Mitglieder einer Einrbecherbande wurden in Freudenstadt zu Haftstrafen verurteilt. Foto: Deck

Jeweils drei Jahre und zwei Monate Haft. Gericht wertet Geständnisse als strafmildernd.

Freudenstadt - Der zweite Verhandlungstag wegen schwerem Bandendiebstahls brachte die Entscheidung: Das Amtsgericht Freudenstadt verurteilte die drei rumänischen Einbrecher jeweils zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.

Damit blieb das Schöffengericht innerhalb des bereits am ersten Verhandlungstag abgesteckten Strafrahmens, allerdings recht nah an der oberen Grenze. Dem Trio wurde zur Last gelegt, von Oktober 2016 an bis zu ihrer Verhaftung am 19. Januar dieses Jahres insgesamt vier Einbruchsdiebstähle in Boutiquen und Parfümerien begangen zu haben. Sie erbeuteten laut Behörden dabei hochwertige Designerkleidung und teure Taschen, Schuhe und Parfüms mit einem Gesamt-Verkaufswert von 527 000 Euro.

Polizei präpariert Mietwagen mit einem Peilsender

Der letzte der vier Einbrüche wurde in der Nacht zum 19. Januar in Freudenstadt in einer Boutique am unteren Marktplatz begangen. Der Schaden der gestohlenen Kleidungsstücke und Schuhe belief sich bei diesem Bruch auf einen Verkaufswert von 245.000 Euro. Während des Einbruchs und auch schon davor und danach wurde die Diebesbande von der Polizei oberserviert, die letztendlich gegen 3.45 Uhr in Burladingen auf der Schwäbischen Alb eingriff, den Wagen stoppten, die Diebe festnahme und die Beute sicherstellte. Das Diebesgut aus der Freudenstädter Boutique konnte somit komplett an das Geschäft zurückgegeben werden.

Seit diesem Tag saßen die Angeklagten in Untersuchungshaft in drei unterschiedlichen Baden-Württembergischen Gefängnissen. Alle drei Anklagten, die bis zu ihrer Verhaftung in einer Art Gemeinschaftsunterkunft in Offenburg gewohnt hatten, hatten bereits am ersten Prozesstag ihre Schuld eingeräumt und die Anklagevorwürfe bestätigt.

Der Hauptzeuge am zweiten Verhandlungstag war ein ermittelnder Kriminalkommissar vom Polizeiposten Karlsruhe, der sowohl über die Ermittlungen wie auch über die Observation und Verhaftung der Einbrecher berichtete. Insgesamt seien einer Rumänenbande, die in unterschiedlicher Besetzung unterwegs sei, rund 20 Einbrüche oder versuchte Einbrüche vorzuwerfen, sagte er. Man sei der Bande schon länger auf den Fersen gewesen und habe sechs Rumänen "auf frischer Tat" bei einem Einbruch im Raum Karlsruhe festnehmen können.

Durch das Fahrzeug, das bei dieser Tag benutzt wurde, sei der Kontakt zu einer Autovermietungsfirma in Offenburg zustande gekommen, die daraufhin bei den polizeilichen Ermittlungen mit im Boot gewesen sei. Durch sie habe man ein "Köderfahrzeug" mit einem Sender präparieren können, das tatsächlich einer der Angeklagten am 13. Januar dieses Jahres angemietet habe. Die Polizei habe den Einbruch in Freudenstadt somit mitverfolgt und die drei Diebe in Burladingen letztendlich verhaftet.

Wohin das Diebesgut gebracht werden sollte und Einzelheiten über die Hintermänner konnte noch nicht geklärt werden, auch wenn einer der Angeklagten wohl als Kronzeuge Angaben darüber gemacht hat, wurde während der Verhandlung deutlich.

Die Inhaberin der Freudenstädter Boutique informierte das Gericht über einen tatsächlich entstandenen Warenschaden von 27 000 Euro aufgrund zum Teil beschädigter Kleidung und Schuhe, die nicht mehr zum Originalpreis verkauft werden konnten. Dies sei jedoch von der Versicherung beglichen worden, ebenso der finanzielle Aufwand über die entstandene Mehrarbeit und den Schaden an den hinteren Eingangstüren. Sie sei von der Polizei am Morgen nach der Tat in ihrer Wohnung über den Einbruch in der Nacht informiert worden, erzählte sie.

Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen war, plädierte die Staatsanwältin für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen schweren Bandendiebstahls. Die Tatvorwürfe hätten sich erwiesen, sagte sie. Die Verteidiger der Angeklagten forderten eine Haftstrafe im unteren Bereich des festgelegten Strafrahmens, da sich ihre Mandanten "kooperativ" gezeigt hätten und so eine Verkürzung des Prozesses möglich gewesen sei.

Amtsgerichtsdirektor Michael Gross sagte in der Urteilsverkündung, dass sich die Geständnisse auf jeden Fall strafmildernd ausgewirkt hätten. Ansonsten hätte man eine höhere Haftstrafe verhängen müssen, die über der Obergrenze von vier Jahren gelegen hätte und damit das Verfahren an das Landgericht Rottweil abgegeben müssen. Es habe sich um kein Bagatelldelikt, sondern um einen schweren Bandendiebstahl gehandelt. Das Gericht habe beschlossen, keine Abstufungen zu machen, sondern alle drei Angeklagten gleich zu bestrafen. Da Fluchtgefahr bestehe, blieb der Haftbefehl aufrecht.