Im April vergangenen Jahres soll der 32-jährige Gambier, der 2015 nach Deutschland gekommen ist, in einer Freudenstädter Flüchtlingsunterkunft bei einem seiner Mitbewohner fünf Gramm Marihuana gekauft haben. (Symbolfoto) Foto: dpa

32-jähriger Gambier zu Bewährungsstrafe verurteilt. In Asylbewerberunterkunft Marihuana gekauft.

Freudenstadt - Weil er Marihuana an zwei 15-jährige Jugendliche verkauft hat, wurde ein Asylbewerber zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die Anklage, die Staatsanwalt Achim Ruetz verlas, lautete auf unerlaubten Handel und unerlaubte Abgabe vom Betäubungsmittel an Minderjährige, und zwar in mindestens fünf Fällen.

Im April vergangenen Jahres soll der 32-jährige Gambier, der 2015 nach Deutschland gekommen ist, in einer Freudenstädter Flüchtlingsunterkunft bei einem seiner Mitbewohner fünf Gramm Marihuana gekauft haben, um einen Teil davon für den Eigengebrauch zu verwenden und den anderen Teil gewinnbringend zu verkaufen. Dazu verpackte er die Drogen in Aluplomben und verkaufte sie zum Preis von jeweils zehn Euro.

Angeklagter eindeutig identifiziert

Wie sich nach einer polizeilichen Razzia herausstelle, waren unter seinen Kunden auch zwei 15-jährige Jugendliche, an die er mindestens fünf Mal Rauschgift verkauft haben soll. Sie hatten den Angeklagten anhand von Lichtbildern eindeutig identifiziert. Der Gambier, dessen Asylantrag abgelehnt wurde und der nach seiner Klage lediglich geduldet ist, wurde nach der polizeilichen Untersuchung in der Freudenstädter Asylantenunterkunft im Juni letzten Jahres für zehn Tage in Untersuchungshaft genommen.

Er habe nicht gewusst, dass zwei seiner Kunden noch keine 18 Jahre alt seien, ließ der Angeklagte durch einen Dolmetscher übersetzen. Die Vorwürfe aus der Anklage bestätigte er größtenteils. Das Marihuana habe er jedoch nicht in der Unterkunft, sondern in Karlsruhe erworben, gab er an. Der Schwarzafrikaner leugnete auch nicht, von dem Stoff selbst geraucht und den Rest weiterverkauft zu haben. Einen Teil des Geldes habe er nach Gambia geschickt, denn sein Sohn lebe noch dort, sei krank und benötige eine medizinische Untersuchung, ließ er übersetzen. In Gambia sei es stark verbreitet, Cannabis zu rauchen und es werde auch geduldet, berichtete der Angeklagte weiter. Er selber habe als Kind schon damit angefangen und diesen Brauch zuerst auch in Deutschland weitergelebt. Nach seiner Inhaftierung habe er allerdings damit aufgehört.

Zum ersten Mal in Konflikt mit Gesetz

Sein Mandant sei völlig überrascht gewesen, dass seine Käufer noch keine 18 Jahre alt waren, informierte auch der Anwalt des Gambiers. Die beiden minderjährigen Käufer bestätigten im Zeugenstand, mehrmals im Zimmer des Angeklagten in der Asylbewerberunterkunft Marihuana gekauft zu haben. Ein Polizeibeamter berichtete von Beweiskäufen von polizeilicher Seite.

Die Vorwürfe hätten sich in vollem Umfang bestätigt, sagte der Staatsanwalt nach der Beweisaufnahme. Er hielt eine sechsmonatige Haftstrafe zur Bewährung für angemessen. Beim Urteil müsse man berücksichtigen, dass es sich um eine relativ überschaubare Menge einer "weichen" Droge gehandelt habe und der Angeklagte zum ersten Mal mit dem Gericht in Konflikt geraten sei.

Das Schöffengericht schloss sich dem Vorschlag des Staatsanwalts an und verhängte die Haftstrafe mit einer zweijährigen Bewährungszeit. Man habe vom Angeklagten einen positiven Eindruck erhalten, er sei bestrebt, in Deutschland Fuß zu fassen, obwohl es völlig offen sei, ob er dauerhaft bleiben darf, so der Richter.