Vor allem Kosmetikartikel ließen zwei Angeklagte in einem Einkaufsmarkt mitgehen. Foto: Archiv

Heroinabhängige stehlen aus einem Einkaufsladen Kosmetikartikel. Mehrere Vorstrafen. Urteil: vier Monate.

Freudenstadt - Das Vorstrafenregister der beiden Angeklagten aus dem Kreis Freudenstadt, die sich gestern vor dem Amtsgericht verantworten mussten, ist bereits lang. Doch sie wurden erneut straffällig.

Richter Axel Benz verurteilte sie zu vier Monaten Freiheitsstrafe – dieses Mal wegen gemeinschaftlichen Diebstahls.Ein Privatdetektiv hatte die beiden Beschuldigten am 18. November 2014, in einem Einkaufsmarkt in Freudenstadt beobachtet, wie sie eine ganze Menge Kosmetikartikel – hauptsächlich Mascara – in eine Plastiktüte und ihre Jackentaschen steckten. "Es ging relativ fix", erzählte der Detektiv in der Verhandlung.

Zwei Männer, die sich in der Kosmetikabteilung aufhalten, seien ihm komisch vorgekommen. An der Kasse bezahlten die 46- und 39-jährigen Angeklagten die Ware im Wert von rund 185 Euro nicht.Der Detektiv  und mehrere Mitarbeiter des Marktes  sprachen sie daraufhin am Haupteingang an und brachten sie in ein Büro. Die Polizei wurde hinzugezogen.

Der Privatdetektiv zeigte dem Richter und dem Staatsanwalt eine Aufnahme vom Diebstahl, die er mit seiner Handykamera gemacht hat. Beide Angeklagten, die von Hartz IV und Arbeitslosengeld I leben,  wollten in der Verhandlung keine Aussagen machen. Auch bei der polizeilichen Vernehmung hätten sie zur Tat geschwiegen, wie ein Beamter des Polizeireviers Freudenstadt berichtete.

Liste der Vorstrafen ist lang

Sie hätten lediglich ihr Leid geklagt, dass sie keine Arbeit fänden und deshalb auf solche Sachen angewiesen seien. Die Liste ihrer Vorstrafen ist lang. Diebstähle in zahlreichen Fällen, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, gefährliche Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis sind nur einige der Taten, die beiden in den vergangenen Jahren zur Last gelegt wurden. Der 46-jährige Angeklagte bringt es insgesamt auf 24 Voreintragungen.

Zuletzt wurde er im Juli vergangenen Jahres wegen Diebstahls zu 70 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Sein 39-jähriger Mitangeklagter wurde zwei Monate später, im September, ebenfalls wegen Diebstahls zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. "Die Angeklagten haben keine Folgen aus den Vorverurteilungen gezogen", begründete Benz das Urteil von vier Monaten Freiheitsstrafe. Bewährungs- und Geldstrafen beeindruckten sie nicht. Sie würden immer wieder straffällig. Der Richter hatte "wenig Hoffnung" auf eine künftige positive Entwicklung der Angeklagten.

Obwohl beide Beschuldigten das Medikament Subutex  zur Behandlung ihrer Heroinsucht einnehmen, sieht er keinen Grund, an ihrer vollen Schuldfähigkeit zu zweifeln. Auch der Staatsanwalt plädierte auf eine Freiheitsstrafe, da die Angeklagten "beide erheblich vorbelastet" seien.