Meister: Prüfung für Hauswirtschafter

Region. Das Regierungspräsidium (RP) Tübingen bietet auch in diesem Jahr Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an.

Zugelassen wird, wer eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat. Ferner können an der Prüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meister nachweisen, teilt das Landratsamt Freudenstadt mit. Außerdem werden Interessenten, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen können, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden, zur Prüfung zugelassen.

Anmeldungen sind im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg bis 30. März und im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg bis 12. Juni beim RP Tübingen, Referat 31, einzureichen.

 Informationen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Hauswirt-schaft/Seiten/Hauswirtschaftsmeisterin.aspx. Dort steht auch das Anmeldeformular zum Download bereit.