Mit einem Freispruch endete am Freitag eine Verhandlung wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht. Foto: Feinler

Angeklagte hat schweres Schicksal hinter sich. Handel mit Drogen kann 22-Jähriger nicht nachgewiesen werden.

Freudenstadt - Jung, schwanger, drogenabhängig und Vergewaltigungsopfer. Was klingt wie die Eckdaten für einen schlechten Romaneinstieg, ist die Wirklichkeit für eine 22-jährige Freudenstädterin. Das Amtsgericht Freudenstadt verurteilte die Altenpflegehelferin kürzlich wegen des Erwerbs und Besitzes von Drogen in nicht geringer Menge zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe mit Auflagen.

Mit 18 Jahren wurde die Angeklagte vergewaltigt und bekam in der Folge massive Schlafstörungen. Die Ärzte verschrieben ihr Psychopharmaka. "Von dem einen bin ich dick geworden, von dem anderen war ich immer müde", erinnert sie sich. Sie sei auch in schlechte Kreise geraten, zu denen sie aber den Kontakt abgebrochen habe, betonte die heute 22-Jährige. Haschisch habe sie konsumiert, um "runterzukommen".

Das ließ Richter Axel Benz nicht durchgehen. "Psychische Probleme bekommt man dadurch nicht in den Griff", unterstrich er. Inzwischen ist die Angeklagte verlobt. Der Vater ihres Kindes, der sich im Zeugenstand als von mehreren Drogen abhängig bezeichnete, hat gerade erfolgreich einen Alkoholentzug im Krankenhaus hinter sich gebracht. Er verbüßt wegen eines anderen Vergehens derzeit eine Bewährungsstrafe und hat eine Bewährungshelferin.

Zu den Anklagepunkten könne er nicht viel sagen. "Das war halt alles in meiner nassen Zeit", sagte er. Richter Axel Benz gab dem Verlobten mit auf den Weg, dass er dafür sorgen müsse, dass der Kontakt zu den alten Kreisen wirklich komplett abgebrochen werde.

"Ich erschrecke, wenn ich sehe, wie so junge Menschen wie Sie ihr Leben wegen so was wegwerfen", sagte Benz. Mit "so was" bezeichnete er unter anderem die Drogen, wegen deren Erwerbs und Besitzes die 22-Jährige angeklagt war. Bei einer Hausdurchsuchung im September 2015 hatte die Polizei bei der Angeklagten 60,3 Gramm Haschisch gefunden – wohl der Rest einer 100 Gramm schweren Haschischplatte.

Die damals Arbeitslose gab an, sie habe diese Platte im Wert von 700 Euro im Sommer 2015 am Stadtbahnhof für den Eigenbedarf erworben. Es sei ihr nichts anderes zu beweisen, erklärte Richter Benz. Er fügte aber hinzu, dass sowohl die extrem gute Qualität der Drogen als auch die Tatsache, dass Plomben für das Portionieren des Stoffs bei ihr gefunden worden seien, auf etwa anderes als rein privaten Konsum hindeuteten. Inzwischen, so beteuerte die Angeklagte, habe sie jeden Konsum eingestellt. Sie nehme weder Psychopharmaka noch illegale Drogen. Die Suchtberatungsstelle der Diakonie bestätigte der werdenden Mutter, sie sei clean und trocken.

Da sich die Angeklagte zudem, wenn auch erfolglos, durch das Ansehen von Fahndungsbildern an der Suche nach den Drogendealern beteiligt hatte, plädierte die Staatsanwaltschaft dafür, einen minderschweren Fall geltend zu machen. Die Verteidigerin wies auf die positive Entwicklung ihrer Mandantin im vergangenen dreiviertel Jahr hin. Bereits im Oktober habe sie einen Arbeitsvertrag geschlossen. Außerdem suche sie sich die Hilfe, die sie brauche. Die Verteidigerin schlug in diesem Sinne die Zuteilung eines Bewährungshelfers vor.

Dem entsprachen die Schöffen und Richter Axel Benz. Außerdem bekam die Angeklagte weitere Gespräche bei der Suchtberatung der Diakonie sowie 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach der Geburt und dem Ablauf der Schutzzeit als Auflage.

Richter Benz machte in seiner Urteilsbegründung noch einmal deutlich, dass auch sogenannte weiche Drogen negative Folgen für Körper und Psyche haben. Der 22-Jährigen und ihrem Verlobten wünschte Benz abschließend, dass sie die Bewährungszeit durchstehen und im Zweifel rechtzeitig die Notbremse ziehen.