Wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Trunkenheit im Verkehr ist ein 35-Jähriger vom Amtsgericht Freudenstadt zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Zahlung von 1000 Euro an die Diakonische Suchtberatung verurteilt worden. Foto: dpa

Mann wegen Auseinandersetzung in Alpirsbach verurteilt. 35-Jähriger verletzt zwei Männer mit Jagdmesser.

Freudenstadt - Wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Trunkenheit im Verkehr ist ein 35-Jähriger vom Amtsgericht Freudenstadt zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Zahlung von 1000 Euro an die Diakonische Suchtberatung verurteilt worden.

Staatsanwaltschaft und Richter Michael Groß sahen die Anklage nach der Beweisaufnahme bestätigt. An einem Abend im April war es demnach in Alpirsbach an einer Bushaltestelle am Bahnhof zu einer Messerstecherei gekommen. Der Angeklagte soll in angetrunkenem Zustand zwei Männer aus unerklärlichen Gründen mit seinem Jagdmesser bedroht und verletzt haben. Einem der beiden hatte er zuerst das Messer mit der stumpfen Seite an den Hals gedrückt. Schließlich ließ er von ihm ab und griff den anderen an, der sich wehrte und eine Schnittwunde an der Hand davontrug.

Nachdem der Angeklagte mit dem Auto nach Hause gefahren war, holte ihn die Polizei aus dem Bett und befragte ihn. "Ich denke, es war so", antwortete der Angeklagte, als ihn Richter Groß mit den Vorwürfen konfrontierte. Zudem räumte er ein, "ein Problem mit dem Alkohol" zu haben. Ansonsten wisse er nur noch, dass er an jenem Tag gearbeitet habe. Danach könne er sich erst wieder daran erinnern, dass die Polizei vor seiner Tür stand. Reumütig entschuldigte er sich beim Gericht und bei den Geschädigten und gab an, eine Alkohol-Entzugstherapie machen zu wollen. Der Antrag für einen stationären Therapie-Aufenthalt sei schon gestellt.

Zehn bis zwölf Bier am Tattag getrunken

Am Tattag habe er etwa zehn bis zwölf Bier getrunken. Einer der beiden Geschädigten erzählte vor Gericht, wie er nach einem Streit vom Angeklagten bedroht worden sei. "Ihr seid Russen – alle haben Angst vor euch", soll er gerufen haben, bevor er ihm das Messer an den Hals gehalten habe.

Der zweite Geschädigte, der als Nebenkläger auftrat, ließ übersetzen, dass seine Verletzung an der Hand noch nicht ausgeheilt sei und er diese nur beschränkt benutzen könne. Er berichtete auch, dass sich der Angeklagte für den Angriff schriftlich entschuldigt habe und ihnen freiwillig ein "Schmerzensgeld" zur Wiedergutmachung zahlen wollte, was sie jedoch nicht angenommen hätten.

Zwei Männer, die zufällig Zeugen der Tat wurden, sagten aus, dass der Angeklagte von seinem Auto zur Bushaltestelle "hingetorkelt" sei. Zuvor habe er eine ganze Zeit lang an seinem Auto gestanden und die Bushaltestelle beobachtet. Ein Polizeibeamter, der nach der Tat gerufen wurde, berichtete von einem Blutalkoholwert von 3,2 Promille, der beim Angeklagten festgestellt wurde, nachdem sie diesen in seiner Wohnung aufgeweckt hatten.

Zwar ist der Angeklagte nicht vorbestraft, doch wurde bereits ein einmonatiges Fahrverbot wegen eines Alkoholdelikts verhängt. Laut dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft sei strafmildernd zu bewerten, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist, dass er sich entschuldigt habe sowie sein Vorsatz, etwas gegen sein Alkoholproblem zu tun. Strafverschärfend müsse man den vermutlich bleibenden Schaden an der Hand des Geschädigten bewerten.

Rechtsanwalt Claus Unger plädierte aufgrund des Alkoholspiegels seines Mandanten auf verminderte Schuldfähigkeit. Er sei ein "unbeschriebenes Blatt" und bedauere zutiefst, was vorgefallen sei. Richter Groß setzte die Bewährungsstrafe auf eine Dauer von drei Jahren fest. In dieser Zeit wird ihm ein Bewährungshelfer gestellt. Als weitere Auflage muss er binnen drei Monaten eine stationäre Entzugstherapie beginnen. Seine Fahrerlaubnis soll für weitere acht Monate einbehalten werden.