Gewerbsmäßiger Bandenbetrug wurde zwei Angeklagten bei der Hauptverhandlung des Schöffengerichts im Freudenstädter Amtsgericht vorgeworfen. Letztlich wurden sie zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Foto: dpa

Angeklagte haben mit Teppichen gehandelt. Polizei hat Täter im Raum Karlsruhe aufgespürt.    

Freudenstadt - Gewerbsmäßiger Bandenbetrug wurde zwei Angeklagten bei der Hauptverhandlung des Schöffengerichts im Freudenstädter Amtsgericht vorgeworfen. Letztlich wurden sie zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.

Es schien ein langer Verhandlungstag zu werden, waren doch elf Zeugen geladen. Zunächst verlas Oberstaatsanwalt Joachim Dittrich die Anklageschrift, aus der hervorging, dass sich die zwei Männer für mehrere Tatvorwürfe zu rechtfertigen hatten. Zusammen mit zwei anderen Geschäftspartnern hatten sie im Januar 2012 in Freudenstadt ein Teppichgeschäft eröffnet. Für die Einrichtung wurde Mobiliar gebraucht, das aus einem großen Möbelhaus stammte. Die fällige Rechnung zahlten die zwei Männer aber nie. Um ihr Geschäft bei der Bevölkerung in weitem Umkreis bekannt zu machen, schalteten sie mehrere ganzseitige Zeitungsanzeigen. Den Preis dafür in Höhe von rund 44.000 Euro zahlten die zwei Angeklagten allerdings nie.

Auf die Anzeigen reagierten einige Kunden, die den Teppichhändlern eigene Perserteppiche in Kommission überließen und nach dem Verkauf ihr Geld dafür bekommen sollten. Voraussetzung für die Übernahme der Teppiche war allerdings, dass die Privatleute zunächst die Reinigung und fälligen Reparaturen für ihre Teppiche zu zahlen hatten, deren Kosten jeweils bei rund 1500 Euro lagen und auch in bar an die Händler ausgezahlt wurden.

Eine Frau hatte den Teppichhändlern gleich vier Perserteppiche überlassen und die entsprechenden Kosten bar bezahlt. Keiner der Kunden hatte jemals sein Geld für einen erfolgreich verkauften Teppich gesehen. Das Geschäft wurde bereits nach zwei Monaten geschlossen, die Inhaber hatten sich stillschweigend abgesetzt. So weit die Vorgeschichte.

Täter im Raum Karlsruhe aufgespürt

Gleich nach Erhebung der Anklage beantragten die Verteidiger die Unterbrechung der Verhandlung. Das Gericht zog sich zu einer einstündigen Rechtsberatung zurück, die zur Folge hatte, dass immerhin acht Zeugen nicht mehr benötigt wurden. Die Zeugen waren die Geschädigten, die den zwei Männern ihre Teppiche überlassen und Anzeige erstattet hatten. Zur Überraschung aller war zu vernehmen, dass die Angeklagten die vorher einkassierten Geldbeträge für Teppichreinigung und -reparaturen restlos zurückbezahlt hatten, nicht aber die Schulden gegenüber der Tageszeitung und dem Möbelhaus.

Die Polizei hatte die Täter im Raum Karlsruhe aufgespürt und auch die Teppiche gefunden, die zurückgegeben wurden. Das Geständnis der Angeklagten stimmte zudem das Gericht milde.

Letztlich wurde ein Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt, sein Komplize erhielt zwei Jahre Freiheitsentzug. Beide Strafen konnten, die letzte gerade noch, zur Bewährung ausgesetzt werden, hatten doch beide Angeklagten Geständnisse abgelegt und mit Hilfe der anwesenden Familie aktiv Schadenswiedergutmachung leisten können.

Beide Angeklagte waren bereits wegen einiger Straftaten verurteilt worden. Einer der Beiden hatte noch im Dezember dieses Jahres eine Verurteilung wegen Betruges, die zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung führte, hinnehmen müssen.

Axel Benz, der Direktor des Freudenstädter Amtsgerichtes, erläuterte in seinen Urteilsbegründungen, dass beide Angeklagten Glück gehabt hätten, vor allem der bereits einige Male vorbestrafte Täter, der sich nun überhaupt keinen Fehltritt mehr leisten könne. Anderenfalls wandere er sofort ins Gefängnis. Die Frage eines der Verteidiger, ob es sich denn nun wirklich um Bandenkriminalität gehandelt habe, wurde vom Gericht dahingehend beantworten, dass es immerhin zwei Mittäter gegeben habe, die sich allerdings sehr im Hintergrund gehalten hätten. Von Bandenkriminalität spreche man dann, wenn mindestens drei Täter beteiligt seien, war zu hören.

Die Kosten das Verfahren haben die Verurteilten zu tragen, der schon einige Male verurteilte Beschuldigte muss zusätzlich noch 3000 Euro an die geschädigte Zeitung zahlen. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.