Ein 32-Jähriger wurde vom Freudenstädter Amtsgericht wegen einer Vielzahl von Straftaten zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt. Foto: Archiv

Auf Suche nach besserem Leben gescheitert: Tunesier muss für Vielzahl von Straftaten für zehn Monate ins Gefängnis.

Freudenstadt - Für einen 32-jährigen tunesischen Staatsangehörigen fing das neue Jahr nicht gut an. Er wurde vom Freudenstädter Amtsgericht wegen einer Vielzahl von Straftaten zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt.

Nach der Verhandlung wurde der Mann sofort wieder dorthin gebracht, wo er her kam, nämlich in die Justizvollzugsanstalt Rottweil. Der tunesische Asylbewerber, der Mitte 2015 über Italien und Frankreich nach Deutschland gekommen war, wurde mit Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht. Er verbüßt derzeit eine Ersatzfreiheitsstrafe, nachdem er die Geldstrafe aus vorhergegangenen Urteilen nicht bezahlt hatte. Nachdem der Tunesier sein Heimatland und seine Familienangehörigen vor rund sechs Jahren verlassen hat, ist er auf der Suche nach einem neuen, besseren Leben. Er hielt sich mehrere Jahre in Italien und in Frankreich auf, bis er in Loßburg in der dortigen Gemeinschaftsunterkunft untergebracht wurde.

Anfang November 2015 betrat der Mann in alkoholisiertem Zustand gegen 22.45 Uhr die Gemeinschaftsräume der Unterkunft und begann die beiden Security-Mitarbeiter, die sich dort aufhielten, durch laute Musik zu provozieren. Nach provozierenden Gesten beleidigte er die Sicherheitskräfte mit Kraftausdrücken in französischer Sprache, zerschlug schließlich ein Glas an der Tischkante und ging mit dem scharfkantigen Glasrest auf einen der beiden Security-Mitarbeiter los.

Den beiden Sicherheitsleuten gelang es schließlich mit Hilfe der Polizei, den Mann zu fixieren. Dabei wurden auch die beiden Beamten von dem aggressiv auftretenden Asylbewerber beleidigt. Nachdem Tage später die Heimverwalterin der Loßburger Unterkunft dem Mann eröffnet hatte, dass er nach Alpirsbach verlegt werde, beschimpfte er diese und drohte, sie zu vergewaltigen. Daraufhin wurde ihm in Loßburg Hausverbot erteilt. Diesem widersetzte er sich jedoch mehrmals, schlug einmal sogar eine Balkontür ein, um wieder in sein ehemaliges Zimmer zu gelangen.

Dem Verfahren wurden weitere Anklageschriften angehängt. Im März vergangenen Jahres soll der Angeklagte während einer Zugfahrt von Freudenstadt nach Alpirsbach einem Mitbewohner damit gedroht haben, ihm abends in seinem Zimmer "den Kopf abzuschlagen".

Außerdem wurde der Mann im April 2016 in einem Freudenstädter Markt beim Diebstahl von Wodka, Bier und Lebensmitteln erwischt. Auch in der Alpirsbacher Unterkunft beleidigte er seine Mitbewohner des Öfteren, griff in angetrunkenem Zustand einen syrischen Mitbewohner mit einem Küchenmesser an und provozierte, bedrohte und bespuckte auch dort sowohl Bewohner wie auch Mitarbeiter und Übersetzer.

Die Anklage lautete letztlich auf versuchte gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung in mehreren Fällen, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl.

Auf Nachfrage von Amtsgerichtsdirektor Michael Gross zeigte sich der Angeklagte zum Teil geständig, allerdings nur zum Teil, so dass ein Zeugenmarathon mit 18 Zeugen nötig war, um alle Anklagepunkte abzuklären. Dem Angeklagten stand ein Dolmetscher zur Verfügung, der ihm den ganzen Prozess simultan ins Arabische übersetzte.

Diskussion gab es über die Wortwahl der Beleidigungen, da der Angeklagte diese entweder in Arabisch oder in Französisch gesagt hatte und sie meist nur im Nachhinein rekonstruiert werden konnten. Vom Tonfall her sei jedoch klar gewesen, dass es Beleidigungen gewesen seien, sagten sowohl Security-Mitarbeiter wie auch die Heimverwalterin in Loßburg. Eine Sozialarbeiterin informierte das Gericht darüber, dass der Angeklagte in der Alpirsbacher Unterkunft "gewütet" habe, einmal eine Tür eingetreten und auch dort mit einer abgeschlagenen Glasflasche die Mitbewohner bedroht habe. "Alle hatten Angst", sagte sie.

Vor der Schließung der Beweisaufnahme verlas Richter Gross noch fünf Eintragungen aus dem Bundeszentralregister wegen Diebstahls. Zwei Verfahren wurden eingestellt. Für den Rest plädierte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von zehn Monaten. Sie forderte zudem einen "Haftbefehl wegen Fluchtgefahr". Richter Michael Gross folgte in seinem Urteil den Vorgaben der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe es nicht geschafft, in Deutschland Fuß zu fassen und auch nicht, sich an die Gesetze zu halten, betonte er. Von den bisher auferlegten Geldstrafen habe er sich nicht beeindrucken lassen, deshalb werde die jetzt verhängte Haftstrafe direkt an die Ersatzfreiheitsstrafe angehängt.