Eine Reihe von Anklagepunkten, darunter der 367-fache Missbrauch vom Notruf, wurde einem 37-jährigen Mann bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Freudenstadt vorgeworfen. Das Urteil wird jedoch das Landgericht in Rottweil fällen. (Symbolfoto) Foto: Seeger

Angeklagter hat Hass auf Deutsche. Angeklagter voll Wut und Aggression. Amtsgericht verweist Fall nach Rottweil.

Freudenstadt - Eine Reihe von Anklagepunkten, darunter der 367-fache Missbrauch vom Notruf, wurde einem 37-jährigen Mann bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Freudenstadt vorgeworfen. Das Urteil wird jedoch das Landgericht in Rottweil fällen.

Der Mann wurde beschuldigt, im März vergangenen Jahres insgesamt 367 Mal die Notrufnummer des Polizeireviers Freudenstadt angerufen zu haben, wohlwissend dass keine Notlage vorlag. Allein in der Nacht vom 23. auf den 24. März habe er 64 Mal den Notruf gewählt, verlas Staatsanwalt Jauch aus der Anklageschrift.

Er sei krank, Rentner und berufsunfähig, gab der Angeklagte zu seiner Person an. Der zweite Vorwurf datierte vom 16. Januar 2014. Damals soll der Angeklagte von seiner Wohnung aus mehrfach in einem Stuttgarter Hotel, in dem er kurzzeitig beschäftigt war, angerufen haben, um seinen ehemaligen Chef und die Angestellten zu beschimpfen. Außerdem wurde dem Mann vorgeworfen im März vergangenen Jahres bei der Freudenstädter Polizei angerufen zu haben, um Auskunft über einen Verkehrsunfall zu erhalten. Als die Beamten dies verweigerten, wurden sie übelst beschimpft.

Eine weitere Beamtenbeleidigung mit zusätzlichen Naziparolen erfolgte ebenfalls im März, als es in Freudenstadt zufällig zu einer Konfrontation mit einem Polizeibeamten kam. Im September soll der Angeklagte auf dem Marktplatz eine Frau beschimpft und ihr ins Gesicht gespuckt haben. Als der Ehemann der Frau ihn stellte, soll er diesem mehrfach gedroht haben, ihn abzustechen. Die letzte Anklage datierte vom Januar diesen Jahres, als er sonntags gegen Mittag eine 50-jährige Frau und deren Tochter auf offener Straße in Freudenstadt mehrfach beleidigte. Auf Nachfrage von Amtsgerichtsdirektor Axel Benz zeigte sich der Angeklagte geständig. Die meisten Vorwürfe würden stimmen, sagte er. "Im Januar dieses Jahres bin ich vier Tage durch Freudenstadt gelaufen und habe deutsche Frauen und Männer beleidigt – ich konnte gar nicht damit aufhören", erzählte er. Danach sei er elf Tage in der Psychiatrie aufgenommen worden. Er sei 2012 auch schon für längere Zeit stationär in der Psychiatrie in Calw-Hirsau gewesen.

"Die Ärzte sind der Meinung, ich mach das weil ich krank bin und nicht aus krimineller Energie", sagte der Mann auf Nachfrage des Richters. "Seit 2010 wird gegen uns Moslems gehetzt", schimpfte er weiter. Er habe seit Sarrazin einen Hass auf Deutsche. Der Angeklagte hörte nicht auf, bis sein Anwalt die Notbremse zog und um eine kurze Pause bat, um mit seinem Mandanten zu reden. Danach nahm der Angeklagte Stellung zu den Vorwürfen des Telefonterrors und der Beschimpfungen bei der Polizei. Auslöser sei ein Autofahrer gewesen, der ihn in Freudenstadt fast angefahren hätte und einfach weitergefahren sei. Er habe das Kennzeichen aufgeschrieben und den Fall der Polizei gemeldet. Diese habe jedoch nichts unternommen und das habe ihn geärgert. Er habe sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt. In dem Hotel In Stuttgart habe er auch aus purem Hass angerufen, weil ihm gekündigt worden sei, schilderte der Mann.

Im Zeugenstand sagten die Polizeibeamten und die belästigten Frauen aus, der Angeklagte sei verbal aggressiv gewesen und habe lautstark und voll Wut gepöbelt, die als Bedrohung angesehen worden sei. Nach der Beweisaufnahme hielt es Richter Benz für notwendig, den behandelnden Arzt, den Arzt vom Krankenhaus Freudenstadt und einen Psychologen von der Klinik in Calw-Hirsau als Zeugen zu laden und zu befragen. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und unterbrach die Verhandlung für einige Zeit.

Danach informierte der anwesende psychologische Sachverständige, der ein Gutachten über den Zustand des Angeklagten gefertigt hatte, es sei mit Sicherheit davon auszugehen, dass bei den Taten eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten zugrunde liegt. Bei einer ungünstigen Gesamtprognose der Ärzte sei eine mögliche Unterbringung nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus möglich. Der Anklagte sei kritikunfähig und ohne Schuldbewusstsein.

Daraufhin beschloss Richter Axel Benz, den Fall an das Landgericht in Rottweil weiterzureichen. "Denn wenn Paragraf 63 im Raum steht, der die Einweisung in die Psychiatrie beinhaltet, liegt der Fall nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts", sagte er.