84 Mal saß ein junger Mann am Lenkrad, ohne einen Führerschein. Foto: dpa

84 Mal ohne Führerschein mit dem Auto unterwegs: 27-Jähriger muss sich wegen zahlreicher Delikte verantworten.

Freudenstadt - Nicht abgeschlossen werden konnte die Verhandlung gegen einen 27- jährigen Mann vor dem Freudenstädter Amtsgericht. Fahren ohne Fahrerlaubnis in 84 Fällen und andere Delikte wurden ihm zur Last gelegt.

Zu seinen Personalien äußerte sich der Angeklagte und verharrte danach in eisernem Schweigen. Er habe Hotelfachmann gelernt und sei stellvertretender Personalleiter, derzeit aber krankgeschrieben, sagte er. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Zeitraum von März 2011 bis November 2012 mindestens 84 Mal auf öffentlichen Straßen im Kreis Freudenstadt ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein, nämlich mindestens einmal pro Woche mit seiner Großmutter zum Einkaufen und wieder zurück.

Es ging so lange gut, bis er dabei in eine Geschwindigkeitsfalle tappte und herauskam, dass er seinen Führerschein nach einem Fahrerfluchtdelikt hatte abgeben müssen. Zur Anklage kamen noch weitere Vergehen. So hatte der Mann im Juni 2012 einen Mietvertrag für ein Ladengeschäft in Freudenstadt über einen Immobilienmakler unter den Personalien seines Bruders abgeschlossen, aber die Maklergebühren nicht bezahlt und die Miete auch nur einen Monat. Im August 2012 bestellte er ein Handy über das Internet und bezahlte es nicht. Im gleichen Monat bestellte er bei einem Versandhaus Waren, die geliefert und nicht bezahlt wurden. Im Oktober 2012 verletzte er die damalige Freundin seines Bruders auf offener Straße und fügte ihr Prellungen am Rücken und Knie und Würgemale am Hals zu. Ein paar Tage später drohte er ihr an, er würde sie töten. Insgesamt waren es 92 rechtlich selbstständige Fälle.

Zeugen sollten Licht ins Dunkel bringen. Zwei Polizisten informierten das Gericht über die Aufnahme der Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Urkundenfälschung und auch von einer Fahndung gegen den Angeklagten, nachdem dieser bei der Oma einen Abschiedsbrief mit Suizidabsichten hinterlassen hatte. Eine Angestellte einer Immobilienfirma berichtete, man habe versäumt, sich den Ausweis des Mannes zeigen zu lassen, sonst hätte der Angeklagte nicht auf den Namen seines Bruders einen Mietvertrag laufen lassen können. Der Bruder des Angeklagten belastete ihn als Zeuge, indem er aussagte, dass er ihn öfter Autofahren ohne Fahrerlaubnis gesehen habe.

Viele Erinnerungslücken taten sich bei der Zeugin des Übergriffs auf die Freundin des Bruders auf. Jene Freundin wollte Richter Axel Benz eigentlich noch anhören. Sie war zur Verhandlung jedoch nicht geladen und auch telefonisch nicht erreichbar. Eine weitere Zeugin erschien nicht und wurde in Abwesenheit zu einer Strafe verurteilt. Nachdem der Angeklagte, über dessen Gesundheitszustand dem Gericht ein ärztliches Attest vorlag, um eine Pause gebeten hatte, zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Die Verhandlung wurde danach unterbrochen und ein neuer Termin festgesetzt.