Vor dem Amtsgericht Freudenstadt musste sich ein Odachloser wegen verschiedener Delikte verantworten. Foto: Feinler

66-Jähriger muss Alkoholentzugstherapie machen und 150 Sozialstunden abarbeiten. Lange Vorstrafenliste.

Freudenstadt - Für einen 66-jährigen obdachlosen Mann endete eine Verhandlung wegen Diebstahls mit Waffen und anderen Delikten beim Freudenstädter Amtsgericht noch mal glimpflich. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon, muss jedoch eine Alkoholentzugstherapie machen und 150 Sozialstunden abarbeiten.

Dem Angeklagten wurden insgesamt sechs Straftaten aus dem vergangenen Jahr vorgeworfen. Im Januar, März und Juni wurde er beim Diebstahl von Waren im Gesamtwert von rund 80 Euro im Kaufland in Freudenstadt erwischt und angezeigt. Einmal wurden bei der Durchsuchung seiner Kleidung in seiner Jackentasche ein zusammengeklapptes Teppichmesser und ein Küchenmesser, dessen Klinge in ein Taschentuch verpackt war, gefunden. Deshalb lautete die Anklage in einem Fall auf Diebstahl mit Waffen.

Außerdem wurde dem Mann ein Ladendiebstahl im Mai 2014 über 15,75 Euro in einem Freudenstädter Geschäft zur Last gelegt. Im März betrat er zudem trotz bestehenden Hausverbots die Räume einer Tankstelle und bettelte bei Kunden um Geld. Dadurch machte er sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar. Ein weiterer Anklagepunkt betraf eine Straftat vom vergangenen September, als der Mann bei einer Schlägerei am Freudenstädter Stadtbahnhof in angetrunkenem Zustand einen Mann verletzte. Gefährliche Körperverletzung lautete die Anklage.

Gleich nach dem Verlesen der Anklageschrift entschuldigte sich der Mann beim Gericht für seine Straftaten. Der Tod seiner Mutter, seines Vaters und einer seiner Schwestern hätten ihn im vergangenen Jahr aus der Bahn geworfen, gab er als Entschuldigung an. Außerdem sei er in allen Fällen angetrunken gewesen und es sei ihm nicht bewusst gewesen, was er mache, sagte er reumütig.

Meistens Alkohol im Spiel

"Das ist aber kein Grund, um zu klauen", erwiderte Richter Axel Benz und eröffnete die Beweisaufnahme mit der Vernehmung von einer ganzen Reihe von Zeugen. Ein Polizeibeamter sagte aus, dass das Unrechtsbewusstsein des Mannes nicht sonderlich ausgeprägt gewesen sei, auch nicht als die beiden Messer in seiner Jacke gefunden wurden.

Er habe damals Gelegenheitsarbeiten ausgeführt und dafür die Messer gebraucht, erwiderte der Angeklagte auf Nachfrage des Gerichts. Wer bei der Schlägerei am Stadtbahnhof angefangen hat, konnte während der Verhandlung trotz zweier Zeugen nicht eindeutig geklärt werden, daher wurde der Fall im Verlauf des Prozesses eingestellt. Ebenso das Verfahren wegen eines weiteren Diebstahls, nachdem keine Zeugen zu dem Fall bei der Verhandlung anwesend waren.

Ein medizinischer Gutachter war der Meinung, der Angeklagte sei alkoholkrank, sich seiner Taten aber bewusst gewesen. Aus medizinischer Sicht lägen die nötigen Voraussetzungen für die Anwendung des Paragrafen 21 über eine verminderte Schuldfähigkeit nicht vor, sagte er dem Gericht.

Amtsgerichtdirektor Benz verlas vor dem Plädoyer des Staatsanwalts ein langes Vorstrafenregister aus 20 Jahren krimineller Energie. Er folgte letztlich in seinem Urteil dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft und verhängte dem Angeklagten wegen Diebstahls in drei Fällen mit geringem Wert und Hausfriedensbruch eine Freiheitstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens bezahlen.

Die verminderte Schuldfähigkeit durch den Alkoholkonsum sei beim Strafmaß berücksichtigt worden, sagte der Richter. Das Gesamtwesen des Mannes sei durch den jahrelangen Alkoholkonsum geschädigt. Von einer Verwendungsabsicht der Messer könne aber nicht ausgegangen werden. Nach der Therapie müsse er einen Wohnsitz nachweisen, sonst werde die Bewährung unverzüglich widerrufen, sagte der Richter zum Schluss.