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Amtsgericht verurteilt Mann zu einer Geldstrafe von 675 Euro. Der Angeklagte zeigt sich reumütig.

Freudenstadt - Ein 27-Jähriger ist vom Amtsgericht Freudenstadt wegen illegalen Besitzes einer Waffe sowie einer geringen Menge Drogen zu einer Geldstrafe von 675 Euro verurteilt worden.

Die Polizei hatte im November 2015 bei einer Kontrolle im Freudenstädter Gewerbegebiet bei dem Mann einen Elektroschocker und ein halbes Gramm Amphetamine gefunden. Gleich zu Beginn der Verhandlung räumte der Angeklagte, der auf einen Verteidiger verzichtete, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein und gestand: "Es war mir nicht zu 100 Prozent bewusst, dass dieser Elektroschocker illegal ist." Er habe ihn von einem Freund geschenkt bekommen; Richter Michael Groß erklärte, dass das Gerät verboten ist, weil ihm ein Prüfzeichen fehlt.

"Ich hatte früher Umgang mit Leuten, die schlechten Einfluss auf mich hatten", sagte der Angeklagte, der bis zu jenem Tag im November 2015 immer wieder Drogenprobleme hatte. War der in Russland geborene Deutsche zwischen 2005 und 2015 – unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls – mehrfach vorbestraft worden, stellte Groß danach aber eine "Zäsur" fest. "Ich habe eine Therapie und anschließend eine Entgiftung gemacht", sagte der Angeklagte. Derzeit besuche er freiwillig regelmäßig die Suchtberatung der Diakonie. Schließlich habe er im vergangenen Jahr geheiratet, im November sei sein Sohn geboren worden.

Richter und Staatsanwalt stellen Stabilisierung fest

"Ich habe mein Leben komplett umgekrempelt", sagte er, "auch den Kontakt mit alten Freunden habe ich abgebrochen. Ich bin nur noch für meine Frau und die Kinder da, ansonsten gehe ich nur noch raus zur Arbeit." Als der Angeklagte das letzte Wort im Prozess hatte, erfuhren Gericht und Staatsanwaltschaft, dass bei ihm im Haushalt neben dem eigenen auch noch ein Kind seiner Ehefrau lebt. Außerdem sei seine Frau erneut schwanger, und er bereut nach eigenen Angaben, "früher so ein Leben geführt zu haben".

Zwar hat der Mann eine Ausbildung zum Tischler abgebrochen, doch inzwischen arbeitet er in der Produktion eines Sägewerks. So wertete es auch der Staatsanwalt im Plädoyer zugunsten des Angeklagten, dass dieser sich in den vergangenen Monaten stabilisiert habe. Bei den gefundenen Drogen handele es sich zwar um eine geringe Menge, allerdings um "harte Drogen". Zudem mussten laut Staatsanwalt die "vielfachen und einschlägigen" Vorstrafen beachtet werden.

In sein Urteil rechnete Groß mit ein, dass der Angeklagte künftig für drei Kinder sorgen muss; ferner schloss er sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. Er kündigte die Möglichkeit an, die Geldstrafe in monatlichen Raten zu je 100 Euro zu zahlen. Auch muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zahlen.