Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde eingestellt. Foto: akf - stock.adobe.com

Amtsgericht stellt Verfahren gegen Geldauflage ein. Angeklagt war ein 49-jähriger Montageleiter.

Freudenstadt/Baiersbronn - Der tödliche Autounfall am 15. Januar auf der B  462 bei Baiersbronn ist juristisch abgeschlossen. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde eingestellt, gegen eine Geldauflage von 15 .000 Euro.

Dies entschied das Amtsgericht Freudenstadt am Montag. Angeklagt war ein 49-jähriger Montageleiter aus Nordrhein-Westfalen. Er hatte den Unfall verursacht, bei dem ein 82-jähriger Mann ums Leben kam. Außerdem erlitt der Beifahrer des Montageleiters Verletzungen.

Gutachter: Zu schnell für die Straßenverhältnisse

Die Staatsanwaltschaft warf dem Unfallfahrer vor, zu schnell für die Straßenverhältnisse gefahren zu sein. Es lag Schnee. In einer Rechtskurve rutschte der Wagen der Monteure in den Gegenverkehr und rammte dort den Wagen des Seniors. Der 82-Jährige war nicht angeschnallt, er starb laut Polizei noch an der Unfallstelle.

Auf Nachfrage von Amtsgerichtsdirektor Michael Gross schilderte der Angeklagte das Geschehen am Tattag. Er sei zusammen mit seinem Bekannten kurz nach 9 Uhr in Mitteltal losgefahren, wo die beiden Männer in einem Hotel übernachtet hatten. Sie wollten Richtung Rastatt auf die Autobahn. Die Straße sei teilweise schneebedeckt gewesen. Nachdem er den Kreisel in Baiersbronn passiert hatte, habe ihn ein Golf mit jungen Leuten überholt. Daraufhin habe er kurz gebremst, um zu prüfen, ob es glatt ist. Er sei dann mit "angepasster Geschwindigkeit" weitergefahren – bis zur Rechtskurve am Ortsausgang Baiersbronn. Sein Auto sei vermutlich wegen Glatteises ausgebrochen und auf die Gegenfahrbahn gerutscht. Er selber habe sich beim Unfall die linke Hand gebrochen, gab er an.

Sein Beifahrer bestätigte als Zeuge die Angaben des Angeklagten. Durch den Unfall habe er sich einen Kapselriss am Daumen und Blutergüsse durch den Gurt zugezogen, sagte er. Als er nach dem Unfall ausgestiegen sei, habe er bemerkt, dass die Fahrbahn "spiegelglatt" gewesen sei.

Der ermittelnde Polizeibeamte informierte das Gericht darüber, dass es sich an der Unfallstelle um eine "eher enge Kurve" handle, an der es schon öfter Unfälle gegeben habe. Ein Dekra-Sachverständiger, der noch am Unfalltag vor Ort war, informierte das Gericht darüber, dass der Angeklagte mit einer errechneten Geschwindigkeit von 55 bis 70 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein muss, als es zur Kollision kam. Dies sei zu schnell gewesen. Das Fahrzeug sei technisch zwar in einwandfreiem Zustand gewesen, allerdings seien die aufgezogenen Winterreifen relativ breit gewesen und das Reifenprofil mit einer Tiefe von 4,3 bis 4,5 laut Straßenverkehrsordnung zwar noch zulässig, aber "grenzwertig" gewesen. Dies seien negative Faktoren.

Die Ermittlungen hätten weiter ergeben, dass das Unfallopfer im entgegenkommenden Fahrzeug nicht angeschnallt gewesen und mit voller Wucht auf das Lenkrad geprallt sei. Der 82-Jährige sei an den Brustkorb-Verletzungen gestorben. Wäre der Mann angeschnallt gewesen, hätte er den Unfall vermutlich überlebt, sagte der Sachverständige.

Staatsanwaltschaft plädiert für eine Geldstrafe

Nach der Beweisaufnahme informierte Richter Gross darüber, dass sich der Angeklagte zuvor strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen und es auch keine Einträge im Bundeszentralregister gegeben hatte.

Die Staatsanwaltschaft sah die Tatvorwürfe als bestätigt und plädierte für eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu je 50 Euro, zusätzlich zu den Prozesskosten. Die Verteidigung bezeichnete den Unfall als "Verkettung unglücklicher Umstände" und bat um ein Sechs-Augen-Gespräch mit dem Richter und der Staatsanwältin. Das Gericht zog sich daraufhin zurück und stieg danach noch einmal kurz in die Beweisaufnahme ein. Richter Michael Gross informierte über die Einstellung des Verfahrens. 12. 500 Euro muss der Angeklagte in den nächsten sechs Monaten an die Staatskasse bezahlen, weitere 2500 Euro an die Verkehrswacht Freudenstadt.