Der Zeuge saß vergangenen Dezember mit Hussein K. in einer Zelle. (Symbolfoto) Foto: dpa

Männer saßen vergangenen Dezember gemeinsam in Zelle. Angaben des Angeklagten stoßen auf Widerspruch.

Freiburg - Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. sind wesentliche Angaben des Angeklagten auf Widerspruch seines früheren Mithäftlings gestoßen.

Hussein K. stamme aus dem Iran und nicht, wie angegeben, aus Afghanistan, sagte der Zeuge am Donnerstag vor Gericht. Zudem habe er sein früheres Alter mit 26 angegeben und er habe gesagt, im Iran eine Zwölfjährige vergewaltigt zu haben. Die beiden Männer saßen vergangenen Dezember gemeinsam in einer Zelle.

Hussein K. hat zugegeben, vor 13 Monaten in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Hussein K. kam im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Ihm werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig entlassen worden. Die Tat im Iran hatte juristisch keine Konsequenzen. Im Freiburger Prozess geht es auch um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann ist. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Er hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 17 Jahre alt zu sein. Zum Prozessauftakt gab er zu, gelogen zu haben.

Der Prozess wird am 28. November fortgesetzt. Dann sollen zwei Rechtsmediziner aussagen, unter anderem zur Obduktion der Leiche und zur medizinischen Untersuchung des nun Angeklagten nach seiner Festnahme. Ein Urteil soll im nächsten Frühjahr gesprochen werden.