Der Mordprozess gegen Hussein K. wird um drei Monate verlängert. Foto: dpa

Urteil wird frühestens Mitte März gesprochen. Gutachter spricht von gezieltem Angriff auf Opfer.

Freibrug - Der Flüchtling Hussein K. steht nach dem Mord an einer Studentin in Freiburg vor Gericht. Seine Aussagen stoßen auf Widerspruch eines weiteren Gutachters. Zudem wird der Prozess verlängert.Freiburg.

Der Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. wird neuen Planungen zufolge bis mindestens Frühjahr 2018 dauern. Das Landgericht Freiburg ordnete am Donnerstag neun weitere Verhandlungstage an. Ein Urteil würde demnach frühestens Mitte März gesprochen werden. Es könne aber auch später sein, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk. Grund sei die umfassende Beweisaufnahme.

Ursprünglich terminiert war das Urteil für den 8. Dezember. Begonnen hatte der Prozess Anfang September. Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Sie war nachts alleine mit dem Fahrrad unterwegs, als sie Opfer des Verbrechens wurde.

Der Fall löste - noch vor dem Anschlag des Tunesiers Anis Amri auf den Berliner Weihnachtsmarkt - Debatten über die deutsche Flüchtlingspolitik aus. In dem Prozess geht es auch um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer angeklagte Flüchtling wirklich ist. Dies kann bei einer Verurteilung Auswirkungen auf die Strafhöhe haben.Er selbst hatte behauptet, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zum Prozessauftakt Anfang September gab er jedoch zu, gelogen zu haben und älter zu sein.

Die Staatsanwaltschaft hält ihn für mindestens 22 Jahre alt. Mehrere Gutachten stützen dies. Folgt das Gericht dieser Einschätzung, wäre Erwachsenenstrafrecht und somit eine lebenslange Haftstrafe sowie Sicherungsverwahrung möglich.

Am Donnerstag, dem nunmehr elften Verhandlungstag, stellte ein technischer Gutachter die Ergebnisse seiner Untersuchungen vor. Er sagte, dem Mord sei ein gezielter Angriff vorausgegangen. Die mit einer normalen Geschwindigkeit von 15 km/h auf dem Fahrrad fahrende Studentin sei durch einen bewussten Griff in den Lenker ihres Rades gestoppt worden. Sie selbst habe den Angreifer wegen der Dunkelheit nur sehr spät bemerken können. Der Täter jedoch habe das ankommende Fahrrad schon aus rund 400 Metern Entfernung sehen können. Er stand abseits des Weges im Dunkeln in der Nähe einer Laterne. Von dort aus hatte er freie Sicht auf den langen, gerade verlaufenden, gut beleuchteten Radweg. Die Studentin aber hatte in die dunkle Ecke hinter der Laterne nicht sehen können.

Der Gutachter widersprach damit den Angaben des Angeklagten. Dieser hatte ausgesagt, er habe am Wegesrand auf dem Boden gesessen und aus einem Reflex heraus gegen das Fahrrad der Frau getreten. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Dann sollen eine weitere Sachverständige sowie Zeugen aussagen.