Mit dem Urteil wurde der höchstmögliche Strafrahmen ausgeschöpft. Während C. den Richterspruch mit gesenktem Haupt und äußerlich ungerührt über sich ergehen ließ, brach die Mutter der Ermordeten in Tränen aus, als das Urteil verkündet wurde. Foto: Patrick Seeger/dpa

40-Jähriger hat sich des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gemacht.

Freiburg/Endingen - Das Landgericht Freiburg hat den 40 Jahre alten rumänischen Lkw-Fahrer und dreifachen Familienvater Catalin C. für den Mord und die besonders schwere Vergewaltigung der 27-jährigen Carolin G. aus Endingen im Kreis Emmendingen im November 2016 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack und die vier Geschworenen auf der Richterbank folgten in ihrem Urteil in vollem Umfang dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Thomas Orschitt und erkannten in dem Mordfall auch eine besondere Schwere der Schuld des Angeklagten als gegeben an. Zudem wurde eine vorbehaltliche Sicherungsverwahrung für Catalin C. ausgesprochen, über die zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit von einer späteren Gefährlichkeitsprognose zu entscheiden sein wird: Es sei nach Stand der Ermittlungen und des Verfahrens "wahrscheinlich", dass Catalin C. ein "Hangtäter" sei, in dessen Persönlichkeit das Morden verwurzelt ist und vor dem die Allgemeinheit geschützt werden muss, so das Gericht.

Mit dem Urteil wurde der höchstmögliche Strafrahmen ausgeschöpft. Während C. den Richterspruch mit gesenktem Haupt und äußerlich ungerührt über sich ergehen ließ, brach die Mutter der Ermordeten in Tränen aus, als das Urteil verkündet wurde. Vereinzelt applaudierten Zuschauer im Gerichtssaal am Ende der knapp einstündigen Urteilsbegründung.

In dieser führte Kleine-Cosack aus, dass aus Sicht des Gerichts keinerlei Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten bestehen: Einerseits habe Catalin C. die Tötung von Carolin G. und zudem die ähnlich gelagerte Tat an der 20-jährigen französischen Studentin Lucile K. in Kufstein/Tirol im Januar 2014 zumindest in Teilen gestanden, andererseits sei auch die Beweislast von den ausgewerteten Handydaten bis hin zu den genetischen Spuren des Angeklagten an beiden Opfern eindeutig. Das Urteil sei somit auch der hervorragenden Polizeiarbeit bei der Aufklärung des Verbrechens an Carolin G. zu verdanken. Zwischen beiden Taten gebe es frappierende Parallelen, man können von einer regelrechten "Handschrift" des Mörders ausgehen, der zur Tötung entschlossen, mit größter Brutalität und ohne jedes Mitgefühl für seine Opfer gehandelt habe.

Wenig glaubhaft sei hingegen die Behauptung des Angeklagten, er sei bei der Tötung von Carolin G. in hohem Maße betrunken gewesen: Dazu habe er sein Opfer viel zu zielgerichtet umgebracht und misshandelt, so Eva Kleine-Cosack. Es sei zudem „nahezu absurd“, wenn der Angeklagte behaupte, er hätte im Frust genauso gut auch einen Mann angreifen und niederschlagen können: die Tat an Carolin G. sei schließlich eindeutig ein Sexualverbrechen gewesen.

Warum Catalin C. getötet hat, sei nicht klar: Er habe es nicht gesagt, vielleicht weil er es nicht könne, vielleicht aber auch, weil er es nicht will. Ob die Frage nach dem Grund für seine Taten je im Rahmen einer Therapie im Gefängnis geklärt werde, könne niemand vorhersehen. Klar sei aber: "Es war ihm schlicht egal, ob er sich an einer lebenden, einer sterbenden oder einer bereits toten Frau vergeht", so die Überzeugung des Gerichts. Auch wenn nichts an den Taten des Angeklagten „normal“ sei und man diesen als psychisch auffälligen, wenig emotionalen Einzelgänger beschreiben könne, gebe es doch an seiner Schuld- und Steuerungsfähigkeit keinerlei Zweifel.

Auf Catalin C. wartet nun ein weiterer Mordprozess in Österreich, wo er sich für die Tat an Lucile K. in Kufstein verantworten muss. Ein entsprechender Auslieferungsantrag ist gestellt und kann umgesetzt werden, sobald das Freiburger Urteil rechtskräftig ist. Ob Verteidiger Klaus Malek Revision einlegen wird, ließ er im Gerichtssaal noch offen. Er hatte für seinen Mandanten lediglich eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert, da er keine Mordmerkmale bei der Tat gegeben sah.

Juristisch spannend bleibt der Fall auf jeden Fall auch weiterhin: Bei einem Mordurteil für Mehrfachtäter wird in der Regel eine lebenslange Haftstrafe als Gesamturteil ausgesprochen. Eine länderübergreifende deutsch-österreichische Gesamtstrafe sieht das Gesetz allerdings nicht vor. Vermutlich werde C. nach einer Verurteilung in Österreich also wieder nach Deutschland überstellt, um hier seine lebenslange Haft abzusitzen, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg.