Das Landgericht hat zwei Männer zu Gefängnisstrafen verurteilt Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat zwei Männer zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten gestanden, eine Frau in der Stuttgarter City überfallen und missbraucht zu haben.

Stuttgart - Das Landgericht Stuttgart hat zwei junge Männer wegen besonders schwerer Vergewaltigung beziehungsweise besonders schwerer sexueller Nötigung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu Gefängnisstrafen verurteilt. Der 26-jährige Angeklagte wurde von den Richterinnen und Richtern der 18. Strafkammer mit vier Jahren und vier Monaten bestraft, der wahrscheinlich 24-Jährige bekam ein Jahr weniger. Der Jüngere hatte dem Gericht weismachen wollen, er sei erst 21 und müsse vor eine Jugendstrafkammer – erfolglos.

Die beiden Burschen stammen aus Algerien. Vor zwei Jahren sind sie nach Deutschland eingereist. Seither haben sie es bunt getrieben: Diebstähle, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, kleinere Straftaten mit Drogen. Gewalt stand bisher nicht auf ihrer Tätigkeitsliste – bis zum 17. März vergangenen Jahres. Gegen 4.15 Uhr sollen die Nordafrikaner auf der Silberburgstraße in der Innenstadt auf eine junge Frau gestoßen sein.

Die Angeklagten überfielen die Frau, würgten sie, zerrten die 29-Jährige in einen Hinterhof und vergingen sich an ihr. Weil sich das Opfer tapfer wehrte, sprühten die Männer der Frau CS-Reizgas ins Gesicht.

Weil sich die beiden jungen Männer in ihrem Wohnheim später mit der ruchlosen Tat brüsteten, konnte die Kripo den Fall aufklären.

Die große Frage in dem Prozess war, ob das Opfer in den Zeugenstand treten würde. Die Frau, von dem Vorfall nach wie vor traumatisiert, lebt inzwischen in Ungarn. Der Verteidigung wäre das Fernbleiben der 29-Jährigen sicher recht gewesen. Doch die tapfere Frau setzte sich in einen Reisebus und fuhr nach Stuttgart.

Also traten die Verteidiger Bernd Kiefer und Franz Friedel die Flucht nach vorn an. Man traf sich mit Staatsanwalt und Kammer zu einem Rechtsgespräch, um Geständnisse gegen Strafrabatt auszuhandeln. So könne man der 29-jährigen Frau im Zeugenstand eine konfrontative Befragung ersparen, betonten die Verteidiger. „Wir hätten die Angeklagten aller Voraussicht nach auch ohne die Zeugin verurteilt“, sagt zwar Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann. Trotzdem begrüßten sie und ihre Kollegen den Vorstoß der Anwälte.

Schließlich trugen die Anwälte Geständnisse ihrer Mandanten vor und nahmen der Vernehmung des Opfers so die Spitze. „Sie sind sehr klug und sehr gut verteidigt worden“, so die Richterin zu den jungen Algeriern. Denn in Anbetracht der Tatumstände sei auch eine viel höhere Strafe denkbar gewesen. „Eine schutzlose Frau in der Dunkelheit in eine Ecke zu zerren, mit Reizgas zu malträtieren und zu missbrauchen – das gibt normalerweise über fünf Jahre“, so die Richterin.

Die Männer sollten im Gefängnis unbedingt überdenken, wie es denn bei ihnen weitergehen solle, so die Richterin. Auf die Frage, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten würden, hatten die Burschen am Anfang des Prozesses frech gesagt: „Mit Business – wir gehen klauen.“ Sollten sie auf diesem schiefen Wege bleiben, würden sie künftig die meiste Zeit im Gefängnis verbringen, so die Richterin.