Zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten und 40 Sozialstunden wurde ein 33 Jahre alter Oberndorfer verurteilt. Mit 1,8 Promille im Blut prügelte und trat er vorm "Kuckuck" einen 49-Jährigen aus Fluorn-Winzeln krankenhausreif. Foto: Zeger

Drei Monate für eine "Schnapsidee": 33-jähriger Oberndorfer schlägt und tritt in Fluorn-Winzeln auf 49-Jährigen ein. Eifersucht im Spiel?

Fluorn-Winzeln/Oberndorf - Zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten und 40 Sozialstunden wurde ein 33 Jahre alter Oberndorfer verurteilt. Mit 1,8 Promille im Blut prügelte und trat er vorm "Kuckuck" einen 49-Jährigen aus Fluorn-Winzeln krankenhausreif.

Nichts gehört, nichts gesehen, eigentlich nur getrunken: So scheint der Angeklagte den Abend im Oktober vergangenen Jahres in der Pilsbar "Kuckuck" in Erinnerung zu haben. Hier hat er gegen 23 Uhr einen anderen Gast auf dem Parkplatz zuerst ins Gesicht geschlagen. Als dieser zu Boden ging, trat er weiter auf ihn ein. Der 49-Jährige hatte Platzwunden im Gesicht, ihm fehlt seither ein Backenzahn, eine Rippe wurde ihm gebrochen, und er trug mehrere Prellungen davon.

Nachdem die Staatsanwältin die Anklage verlesen hatte, wurde das Gesicht des gelernten Maurers zwar fast so rot wie sein farbiger Flesh-Tunnel im rechten Ohr. Aber erinnern konnte er sich nicht. Oder nicht richtig.

Oder vielleicht doch? "Jägermeister" & Co., die an diesem Herbstabend zuerst auf dem Tisch und später im Bauch des alleinerziehenden Vaters landeten, ließen seine Erinnerung etwas verschwimmen. "Ich weiß eigentlich nicht mehr viel", meinte er.

Fotos vom blutenden Opfer, die die Richterin dem Angeklagten unter die Nase hielt, machten ihn allem Anschein nach zwar betroffen. Aber die Erinnerung wollte einfach nicht zurückkommen. Auch nicht, als Fotos, die Polizisten vor Ort anfertigten, seine Schuhe und seine Hose zeigten, die Blutflecken aufwiesen.

Das Opfer, ein 49-jähriger Estrich-Leger aus Winzeln hatte den besagten Abend, trotz 1,74 Promille, noch gut im Gedächtnis. "Ich habe mich gut gefühlt, ich vertrage durchaus mehr", klärte er im Zeugenstand über sein Trinkverhalten auf.

"Ich hatte zu viel getrunken"

Er sei, wie auch der Angeklagte, gleich nach der Arbeit im "Kuckuck" einmarschiert, habe einen geselligen Feierabend verbracht, der an der Theke endete.

Hier habe er noch mit einer jungen Frau gesprochen, sei dann mit der Oberndorferin aus dem Lokal gegangen. Die Frau war ebenfalls als Zeugin geladen, konnte sich aber auch nicht mehr an viel erinnern. Denn: "Ich hatte zu viel getrunken."

Draußen vor der Tür sei auf einmal der Angeklagte aufgetaucht und habe ihm unvermittelt ins Gesicht geschlagen. Als er auf dem Boden lag, habe er gerufen: "Steh’ auf, du Drecksau", und mit seinen Arbeitsschuhen weiter auf ihn eingetreten.

Der Winzelner, der früher mit der Mutter des Angeklagten liiert war, schleppte sich zurück ins Wirtshaus und rief die Polizei.

Einen Grund für den Übergriff konnten sich Beide nicht vorstellen. Die Sympathie zwischen ihnen sei nicht die größte. Bislang habe man aber nur böse Blicke oder Worte gewechselt. Mehr nicht.

Ob vielleicht Eifersucht im Spiel war, wollte die Richterin wissen. Diese Frage blieb aber unbeantwortet.

Eindeutig war jedoch die Aussage der Polizistin: "Der Angeklagte hat schon mal einen Widerstand begangen und behauptet, er sei’s nicht gewesen." Der brachte ihm im Bundeszentralregister einen Eintrag wegen Körperverletzung ein.

Die Staatsanwältin sah in seiner Trunkenheit eine verminderte Schuldfähigkeit. Sie forderte 60 Tagessätze zu je 40 Euro. Dem setzte die Richterin eins drauf und verhängte drei Monate auf Bewährung plus 40 Sozialstunden. Für sie war der Angeklagte voll schuldfähig. Eine Geldstrafe kam für sie auch deshalb nicht in Frage, da der Mann alleinerziehend sei und kurz vor der Privatinsolvenz stehe.

"Das Urteil soll dazu dienen, seine Haltung zu ändern und ein klares Zeichen setzen, dass die Schlägerei buchstäblich eine Schnapsidee war", führte sie aus.