59-Jähriger aus Fluorn-Winzeln wegen vorsätzlicher Trunkenheit angeklagt. Beinahe wäre auch der Jagdschein weg.

Fluorn-Winzeln/Oberndorf - Sechs Bier, zwei Viertel Wein und zwei Schnäpse hatte ein 59-Jähriger aus Fluorn-Winzeln intus, als er im Februar dieses Jahres nach Hause fuhr.

Er sei bei einem Bekannten gewesen und zusammen hätten sie getrunken. Auf der Heimfahrt kam der Mechanikermeister in eine Polizeikontrolle. 2,07 Promille ergab der Bluttest. Deshalb musste er sich vergangene Woche vor Gericht verantworten. Der Angeklagte wurde der vorsätzlichen Trunkenheit beschuldigt.

Es tue ihm leid, sagte er vor dem Amtsgericht in der Oberndorfer Mauserstraße. "Ich bin erschrocken, was mit Alkohol alles passieren kann."

Er sei nicht fahrtüchtig gewesen, hätte sich aber keine Gedanken darüber gemacht. Niemand habe ihm davon abgeraten, nach Hause zu fahren. Er trinke unter der Woche normalerweise nicht, erzählte der Mann dem Richter. Aber an diesem Tag hätte es aufgrund der Urlaubsplanung Stress im Geschäft gegeben.

Der Angeklagte nimmt psychologische Beratung in Anspruch und konnte nachweisen, dass keine Alkoholsucht vorliege. Dennoch stellte der Richter die Frage nach der Alkoholgewöhnung. 2,07 Promille wären viel. Kann man da überhaupt noch das Auto aufschließen und starten? Der Angeklagte konnte und brachte sich damit um seinen Führerschein.

Er sei selten "auf die Schnauze gefallen", sagte der Angeklagte. "Ich habe versucht Disziplin und Genauigkeit vorzuleben, beruflich und privat."

Sein Lebensweg verlief gradlinig. Ausbildung zum Mechaniker, Heirat, Meisterprüfung, zwei Kinder, nie einen Ausrutscher bis auf jene Nacht. Der Angeklagte zeigte Reue und Einsicht. Er würde es rückgängig machen, wenn er könnte, meinte er.

Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro

Er ist ein passionierter Jäger und trage Verantwortung in seinem Revier. Bei einer Strafe von 60 Tagessätzen würde er seinen Jagdschein verlieren. Der Angeklagte und sein Anwalt plädierten deshalb für höchstens 55 Tagessätze. "Ich habe jedem, der einen Fehler gemacht hat, immer eine weitere Chance gegeben", waren seine Schlussworte.

Nachdem sich das Gericht beraten hatte, erhielt der Angeklagte mit 50 Tagessätzen eine Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro und muss die Gerichtskosten selbst tragen. Eine Fahrerlaubnis kann er nach sechs Monaten wieder beantragen.

Aufgrund des bedingten Vorsatzes seiner Tat würde das aber nicht leicht. Am Eventualvorsatz gäbe es nichts zu rütteln, so der Richter. Es spräche für den Angeklagten, dass er bislang nicht auffällig wurde und sich einsichtig zeige. Der Angeklagte sei selbstkritisch und beherrscht, und habe nun die Konsequenzen zu tragen.