Zahlreiche Flüge von Ryanair fallen aus – die wahren Gründe kennt man dafür nicht. Foto: AP

Die Flugausfälle bei Ryanair rufen die Spekulationen hervor. Die Iren haben angeblich eine chaotische Urlaubsplanung. Experten vermuten mehr dahinter. Wollen die Iren doch einen Teil von Air Berlin?

Frankfurt - Experten rätseln, ob es sich bei den zahlreichen Streichungen von Flügen bei der irischen Fluggesellschaft Ryanair um Dummheit, Pech oder eine geschickte Strategie handelt. Am Dienstag veröffentlichte der Billigflieger eine Liste mit rund 2000 gestrichenen Verbindungen bis Ende Oktober und begründet das damit, dass man bei der Urlaubsplanung einen Fehler gemacht habe und daher nicht ausreichend Piloten in dieser Zeit zur Verfügung stehen würden.

Ryanair-Chef Michael O’Leary sprach davon, dass von dieser Kürzung nur zwei Prozent der Passagiere insgesamt betroffen seien und man sich „natürlich“ um diese kümmern werde. Mit der Maßnahme will das Unternehmen nach eigenen Angaben seine Pünktlichkeit verbessern.

Zum Start des Winterflugplans im November werde sich die Lage wieder normalisieren. „Ryanair hat keinen Mangel an Piloten“, erklärte O’Leary. Damit wies er Berichte zurück, wonach die Airline mit einem Pilotenmangel kämpft. Die Fluggesellschaft Norwegian Air hatte erklärt, in diesem Jahr seien 140 Ryanair-Piloten zu der skandinavischen Konkurrenz gewechselt. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) erklärte, Ryanair habe eine hohe personelle Fluktuation, weil die Airline niedrigere Gehälter zahle als die Wettbewerber.

Leser sollen von geplatzen Flügen berichten

TV-Sender in der irischen Heimat der Billig-Airline strahlten Interviews mit verärgerten Kunden aus. Zeitungen riefen ihre Leser auf, ihre Geschichten rund um geplatzte Flüge zu erzählen – so wie die einer Hochzeitsgesellschaft, die in Frankreich festsaß. Auch in den sozialen Netzwerken kochte das Thema hoch.

Die EU-Kommission kündigte an, zu prüfen, ob das Unternehmen Fluggastrechte verletzt hat. Der Ryanair-Chef räumte ein, die Streichungen würden dem Ruf seines Unternehmens schaden und inklusive Entschädigungen Kosten von rund 25 Millionen Euro nach sich ziehen. Analysten hielten knapp 35 Millionen Euro für wahrscheinlicher. Die EU-Kommission erklärte, in Europa tätige Airlines müssten die hiesigen Regeln beachten. Passagiere hätten bei Flugabsagen umfassende Rechte. So stünde ihnen etwa eine Entschädigung zu, wenn sie weniger als zwei Wochen im Voraus informiert würden.

Bei Branchenexperten kursiert zudem die Spekulation, dass sich Ryanair für ein vorzeitiges Ende der insolventen Air Berlin in Stellung bringen will. Sollte die Airline den Flugbetrieb vorzeitig stilllegen müssen, müssten die begehrten Start- und Landerechte vom zuständigen Koordinator der Bundesrepublik sofort neu vergeben werden. Den Zuschlag könnten aber nur Gesellschaften erhalten, die auch mit entsprechenden Flugzeugen die Strecken tatsächlich fliegen könnten. Dafür wolle Ryanair Maschinen in der Hinterhand haben.

Frankfurter Flughafen ist nicht von Streichungen betroffen

Die Iren waren offiziell aus dem Bieterrennen um Teile von Air Berlin ausgestiegen. In Branchenkreisen vermutet man dennoch, dass sie eine mögliche Pleite der Berliner zu ihrem Vorteil nutzen möchten. Es sei bezeichnend, dass Ryanair bei den Streichungen etwa den Frankfurter Flughafen ausgespart habe, von dem die Iren erst seit kurzem fliegen.

Ob sie von den tausenden Streichungen betroffen sind, können Ryanair-Kunden auf der Webseite des Unternehmens prüfen. Dort sind Flüge im Zeitraum vom 19. September bis zum 22. Oktober aufgeführt. Stimmt die eigene Flugnummer mit einer angegebenen überein, können Reisende sich den vollen Ticketpreis zurückerstatten lassen oder kostenlos einen anderen verfügbaren Flug buchen. Je weniger Zeit bis zum gebuchten Abflug bleibt, desto geringer ist der Spielraum, den die Airline hat: Werden Kunden weniger als sieben Tage vorher unterrichtet, darf der Ersatzflug nicht mehr als eine Stunde früher abgehen und nicht mehr als zwei Stunden später ankommen als die ursprünglich gebuchte Verbindung.Klappt das nicht, steht Passagieren laut der Europäischen Fluggastrechteverordnung neben einer vollen Erstattung oder kostenlosen Umbuchung ein Recht auf Entschädigung zu. Bis zu 600 Euro gibt es maximal, bei unter 1500 Kilometern Reiselänge sind es immer noch 250 Euro, bei längeren Flügen innerhalb der Europäischen Union noch 400 Euro. Mindestens muss Ryanair aber 125 Euro zahlen.