Im Juli 2014 war Flug MH17 vermutlich von einer Rakete über der Ostukraine abgeschossen worden. Alle 298 Menschen an Bord kamen ums Leben. Foto: EPA

Laut Medienberichten war der Bundesregierung vor dem Abschuss der malaysischen Passagiermaschine Flug MH17 die Gefahr über der umkämpften Ostukraine bekannt.

Berlin - Die Bundesregierung hatte nach Medienberichten vor dem Abschuss der malaysischen Passagiermaschine im Juli 2014 klare Gefahrenhinweise für Linienflüge über der umkämpften Ostukraine. Das berichten WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ unter Verweis auf vertrauliche Berichte des Auswärtigen Amtes. Diese Erkenntnisse habe die Bundesregierung aber nicht als Warnung an deutsche Fluggesellschaften für Überflüge weitergegeben.

In den sogenannten Drahtberichten vom 15. Juli 2014, zwei Tage vor der Katastrophe von Flug MH17, habe das Auswärtige Amt über eine sehr besorgniserregende Lage in der Ostukraine berichtet. Als Grund sei in den als „VS - nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Unterlagen der Abschuss eines ukrainisches Militärflugzeugs vom Typ Antonow An-26 in einer Flughöhe von mehr als 6000 Metern am Vortag genannt worden.

Der Abschuss eines Flugzeuges auf dieser Höhe sei für Militärexperten ein klares Zeichen, dass auch Ziele in sehr viel größeren Höhen getroffen werden können, was auch eine Gefahr für zivile Passagiermaschinen darstellt. Auch der Bundesnachrichtendienst habe der Bundesregierung mehrfach in seinen täglichen Berichten mitgeteilt, dass die Luftsicherheit über dem Konfliktgebiet in der Ostukraine nicht gegeben sei.

Das Bundesverkehrsministerium habe auf Anfrage geantwortet, dass die Bundesregierung vor dem MH17-Absturz keine Informationen über eine etwaige Verschärfung der Sicherheitslage für zivile Überflüge gehabt habe.

Flug MH17 war vermutlich von einer Rakete über der Ostukraine abgeschossen worden. Alle 298 Menschen an Bord kamen ums Leben.