Mit Luftreinhalteplänen versucht das Regierungspräsidium Stuttgart die von der EU festgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten. Der Stuttgarter Plan soll nun erneut nachgebessert werden.

Mit Luftreinhalteplänen versucht das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) die von der EU festgeschriebenen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid einzuhalten. Die Emissionen kommen vor allem aus dem Kfz-Verkehr. Eingehalten werden die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und Blei.

Seit 2005 hat Stuttgart einen Luftreinhalteplan, in dem auch eine Umweltzone festgelegt wurde. 2010 wurde der Plan ergänzt. Seitdem gilt ein Lkw-Durchfahrtsverbot. Stufenweise wurden Autos ohne grüne Umweltplakette (seit 1. Januar 2012) ausgeschlossen. Außerdem gab es einen nicht erfolgreichen Versuch mit einem Schadstoff-Bindemittel am Neckartor und die Tempobremse auf der B 14 zwischen Heilmannstraße und Schwanenplatztunnel auf 50 Kilometer pro Stunde (zuvor 60).

Am Neckartor steht die Messstelle des Landes direkt am Fahrbahnrand. Überschreitungen der gesetzlichen Vorgaben sind hier die Regel, auch wenn die Zahl der Überschreitungstage von 160 bis 190 (2004 bis 2006) auf unter 100 zurückging. Erlaubt sind 35.

OB Fritz Kuhn (Grüne) hat die Verbesserung der Luftqualität zu einem seiner wesentlichen politischen Ziele erklärt. Dazu soll die Zahl der konventionell betriebenen Autos um 20 Prozent gesenkt werden. Ein fixes Datum zur Zielerreichung hat der auf acht Jahre gewählte OB nicht formuliert.

Die nächsten Aktionen gegen gesundheitsschädlichen Feinstaub sind eine Tempo-40-Zone bergauf im Stuttgarter Osten und die Parkgebührenpflicht in den Innenstadtbezirken und Bad Cannstatt. Außerdem soll im Rahmen eines EU-Projekts auf der B 14 von Cannstatt bis Heslacher Tunnel der Verkehr flüssiger laufen. Dazu soll er, wenn nötig, bis auf 40 Kilometer pro Stunde gebremst werden. (ks)