Personalakte des ehemaligen Rottenführers Lipschis in Auschwitz-Birkenau Foto: dpa

Der frühere KZ-Wachmann Hans Lipschis wird sich wegen Beihilfe zum Mord nicht vor einem Gericht verantworten müssen.

Stuttgart - Der frühere KZ-Wachmann Hans Lipschis muss sich definitiv nicht vor Gericht wegen Beihilfe zum Mord verantworten. Das Verfahren gegen den 94-Jährigen habe sich erledigt, nachdem die Nebenkläger ihre Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Ellwangen zurückgenommen hätten, teilte das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag mit.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Lipschis zur Last gelegt, in zwölf Fällen anderen zum heimtückisch und grausamen begangenen Mord an insgesamt 10 510 Menschen Hilfe geleistet zu haben. Er soll in den Jahren von 1941 bis 1943 in mehreren Wochen als Angehöriger des SS-Totenkopf-Sturmbanns zumindest Wachbereitschaft im Konzentrationslager Auschwitz gehabt haben. Dadurch, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe er den Lagerbetrieb und damit die Vernichtungsaktionen unterstützt. In Auschwitz wurden mindestens 1,1 Millionen meist jüdische Häftlinge ermordet.

Lipschis lebte nach Kriegsende zunächst in Norddeutschland , dann in den USA und seit 1982 im Ostalbkreis. Ausfindig gemacht hatte ihn die zentrale NS-Fahndungsstelle in Ludwigsburg.

Das Landgericht Ellwangen hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den gebürtigen Litauer Ende Februar abgelehnt. Aufgrund einer diagnostizierten beginnenden Demenz hatten die Richter Lipschis als verhandlungsunfähig einstuft. Dagegen legten Angehörige von Opfern Beschwerde ein.