Uber will den Taxis Konkurrenz machen. Foto: dpa-Zentralbild

Europas oberste Wettbewerbshüter nehmen den deutschen Taxi-Markt unter die Lupe. Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber klagt, die deutschen Regeln seinen wettbewerbswidrig.

Brüssel - Nach einer Beschwerde des umstrittenen Fahrdienst-Vermittlers Uber nimmt die EU-Kommission den Taxi-Markt in Deutschland unter die Lupe. Eine Klage von Uber sei eingegangen und werde geprüft, erklärte ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel.

Die obersten Wettbewerbshüter Europas würden sich nun das Geschäftsmodell von Uber im Vergleich zu traditionellen Taxis anschauen und die Auswirkungen auf den Markt betrachten. Das kalifornische Unternehmen fühlt sich von der Bundesregierung unfair behandelt, weil es in Deutschland nur eingeschränkt operieren kann.

"Aufgeworfenen Fragen sehr kompliziert"

"Die aufgeworfenen Fragen sind sehr kompliziert und bedürfen wohl weiterer Analysen", sagte der Sprecher. Ob die EU-Behörde ein Verfahren eröffnen wird, ist noch offen. Ein solches Verfahren könnte mit einer Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen eines Verstoßes gegen den EU-Vertrag enden.

Die EU-Kommission betonte: "Neue Anbieter dürfen nationale Regeln nicht umgehen." Allerdings müssten die Staaten bei ihren Vorschriften für Unternehmen die europäischen Vorgaben wie Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung und Niederlassungsfreiheit einhalten.

Die Regulierung sei lediglich eine Schutzmaßnahmen für die Taxibranche, kritisiert der Fahrdienst-Vermittler. Man habe den Eindruck, "dass deutsche Behörden und Gerichte Ubers Geschäftsmodell zum Schutz des Taxi-Monopols und der Taxiunternehmer vor fremder Konkurrenz den Kampf angesagt haben", heißt es in der Beschwerde des Unternehmens. Uber sieht sich nicht als "Personenbeförderungsunternehmen", sondern als "Dienst der Informationsgesellschaft".

Uber ist in Deutschland in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und Düsseldorf vertreten. In diesen Städten gehen Gerichte oder Behörden gegen Uber-Angebote vor. Uber bietet verschiedene Dienste an, um die es auch bei der Beschwerde vor der EU-Kommission geht. Beim Service UberPop fahren Privatleute mit ihren Autos andere Menschen umher, die Fahrten werden über eine Smartphone-App vermittelt. Das Angebot UberBlack vermittelt Chauffeursdienste mit Mietwagen.

Das Frankfurter Landgericht hatte den Dienst UberPop Mitte März in ganz Deutschland verboten. Er verstoße gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz. Fahrer von Uber beförderten Kunden, ohne den dafür erforderlichen Schein zu besitzen, hatte das Gericht das Verbot begründet.