Facebook-Party Lehrling soll für Facebook-Aufruf mehr als 200.000 Euro zahlen

dpa/lsw, 29.07.2012 14:18 Uhr

Konstanz - Für den Aufruf zu einer Facebook-Party in einem Konstanzer Freibad soll ein Lehrling insgesamt 227.052 Euro zahlen. In dieser Höhe habe er Gebührenbescheide erhalten, sagte der 20-Jährige der „Bild am Sonntag“. Sein Kommentar: „Wenn ich jetzt diese Beträge sehe, wird mir schlecht.“ Auslöser war wohl Übermut: „Ich war mal als Gast auf anderen illegalen Facebook-Partys und dachte immer: Da geht noch mehr. Das kannst du noch besser machen.“

Ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart sagte der Zeitung: „Die Kosten werden wir selbstverständlich gemäß der Gebührenordnung des Landes einfordern.“ Die Einladung zu dem später von der Stadt verbotenen Fest Anfang Juli hatte rund 12 000 Menschen erreicht.

Der Betroffene habe im Netzwerk wiederholt zur Party aufgerufen

In einem Brief des Amtsgerichts, den das Blatt abgedruckt hat, heißt es, der Betroffene habe im Sozialen Netzwerk wiederholt zu der Party Anfang Juli aufgerufen. Bei der Veranstaltung wäre es zu erheblichen Sachbeschädigungen, Körperverletzungen sowie zu Übergriffen auf die vor Ort anwesenden Polizeibeamten gekommen. „Durch den Aufruf sind der Stadt Konstanz und der Polizei Kosten von über 200.000 Euro entstanden.“ Diese müsse der Lehrling als Verursacher bezahlen. Bei beiden Behörden war am Sonntag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Zeitung listet mehrere Details der Rechnung auf. Demnach entfallen 191.925 Euro auf den Einsatz von 283 Beamten und 5000 Euro für einen Helikopter. Die Stadt verlange 15.000 Euro, ein Kioskbesitzer fordere 16.000 Euro Regress. Zum Vergleich: Der Lehrling verdient dem Bericht zufolge netto 560 Euro im Monat.

Aus Sorge vor einem Ansturm hatte die Polizei vorsorglich das Freibad geschlossen. Nach Angaben von damals hatten gut 30 Menschen einen Platzverweis erhalten. Nach einer ausgearteten illegalen Facebook-Party in Backnang (Rems-Murr-Kreis) wollten die Behörden dem Verursacher mehr als 100.000 Euro in Rechnung stellen.

 
 
Kommentare (4)
  • Kommentare anzeigen
Anzeigen
JUL
30
Fred, 22:19 Uhr

Steuerzahler

Wer wissentlich (und dass kann man in dem Alter des betreffenden so sagen) solch einen Polizeieinsatz ins Leben ruft, was spätestens nach S21 jedem bekannt sein sollte was dies kostet ist selber Schuld! Mit 20 Jahren sollte man wissen was so etwas für Konsequenzen hat, selbst ein 8 jähriger weiß dass z.B. unnötiges rufen der Polizei o. Feuerwehr Geld kostet. Dies darf auf keinen Fall auf die Steuerzahler abgewälzt werden, zumindest 50% sollte er aufjedenfall zahlen, aber Papas Anwalt wird ihn da sicherlich wieder raus boxxen!

JUL
30
K.Fuchs, 08:30 Uhr

Richtig so!

Wie sagt man so schön: Dummheit gehört bestraft! Jeden Cent soll er bezahlen. Und ein 20-jähriger kann nicht sagen, er wüsste nicht, was er mit so einer Aktion anstellt. Zumal, wenn er es 'noch besser machen' wollte.

JUL
29
Watz, 20:46 Uhr

Selbst schuld!

Sollte zwischenzeitlich dem letzten Hansel bekannt sein,dass man als 'Veranstalter' haftbar ist. :-)

Kommentar-Seite 1  von  2