Der frühere Finanzchef von Porsche Holger Härter. (Archivfoto) Foto: dpa

Das Urteil wegen Kreditbetrugs gegen den ehemaligen Porsche-Finanzchef Holger Härter ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil verworfen.

Das Urteil wegen Kreditbetrugs gegen den ehemaligen Porsche-Finanzchef Holger Härter ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil verworfen.

Stuttgart - Ein im vergangenen Juni gefallenes Urteil gegen den ehemaligen Porsche-Finanzchef Holger Härter wegen Kreditbetrugs ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe mit Beschluss vom 10. April 2014 die Revision gegen das Urteil des Landgerichts vom 4. Juni 2013 verworfen, wie das Landgericht Stuttgart am Dienstag mitteilte.

Härter war im vergangenen Sommer vom Landgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von insgesamt 630.000 Euro verurteilt worden. Ein mitangeklagter Mitarbeiter Härters hatte seine Revision bereits Ende Juli 2013 zurückgenommen.

Das Stuttgarter Landgericht sah es als erwiesen an, dass Härter im Zuge der Übernahmeschlacht mit VW eine Bank falsch informiert hat. Die Kammer war zu dem Schluss gekommen, dass die Angaben für den Kredit nicht richtig gewesen seien. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts, ob Härter und Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking in einem anderen Verfahren noch einmal gemeinsam auf die Anklagebank müssen, steht unterdessen noch aus.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft den ehemaligen Porsche-Managern Marktmanipulation vor, weil sie den Finanzmarkt zwischen 2007 und 2009 nicht ausreichend über Porsches VW-Einstieg informiert haben sollen. Das Landgericht Stuttgart hatte die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgewiesen. Dagegen läuft eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Sie ermittelt inzwischen auch gegen den gesamten früheren Aufsichtsrat wegen Beihilfe zur Markmanipulation. Die Manager weisen die Vorwürfe zurück.