Verbrauch geringer als noch vor Jahren / 2011 wird erstmals ein Gewinn erzielt / Änderungen auch bei der Abwassergebühr

Von Peter Morlok, Angela Baum und Karl Stauß Eutingen. Der Schwabe ist als sparsam bekannt, jedoch kann sich allzu große Knausrigkeit als Bumerang erweisen. Ein Beispiel ist der Wasserverbrauch in der Gemeinde, was in den Ortschaftsräten und im Bezirksbeirat Thema war. Waren es früher 140 Liter pro Tag und Person, so ging dieser Wert im letzten Jahr auf 105 Liter zurück. Dies ist an sich auf den ersten Blick eine gute Sache, wären da nicht die fixen Kosten, die immer anfallen, egal, wie viel Wasser verbraucht wird.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es deshalb sinnvoll und gerecht, einen Teil dieser Fixkosten über eine Grundgebühr, die sich an einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert, abzudecken. Dies ist mit ein Grund, warum die Wassergebühren für die kommenden Haushaltsjahre neu kalkuliert werden müssen.

Ein weiteres neues Kalkulationsmerkmal ist, dass seit Aufhebung des Gewinnerzielungsverbotes im Jahr 2006 – und dies trotz regelmäßigen Gebührenerhöhungen in den zurückliegenden Jahren – im vergangenen Jahr erstmals ein Gewinn erwirtschaftet wurde. Diese Kostenüberdeckung von knapp 30 000 Euro muss wieder in den Haushalt zurückfließen.

Um mehr Kalkulationssicherheit zu erhalten, Projekte längerfristig planen zu können und mögliche Gewinne besser in die Haushaltsplanung einzubringen, schlug die Verwaltung folgendes Procedere vor: Die Einführung einer Grundgebühr, gestaffelt nach Zählergröße. Als Ausgleich für den erhöhten Verwaltungsaufwand soll die bisher in einjährigem Turnus stattgefundene Gebührenkalkulation nur noch alle drei Jahre durchgeführt werden.

Im Klartext heißt dies, dass die Wassergebühren von 2,26 Euro pro Kubikmeter auf 2,15 Euro gesenkt werden könnten, dafür kommt in den meisten Fällen in der Gemeinde die Grundgebühr von 1,18 Euro/Monat (14,16 Euro/Jahr) je Wasseruhr dazu. Hiervon sollen Großverbraucher profitieren, Besitzer leerstehender Häuser werden ebenfalls zur Kasse gebeten. u Der Göttelfinger Ortschaftsrat war mit diesem Vorschlag einverstanden. Man sah diese Splittung von Verbrauchsgebühr und Fixkostenanteil als fair an und befürwortete die Laufzeitverlängerung der Kalkulationsbasis.

Auch bei den Abwassergebühren bedarf es einer Anpassung. Nach Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 1. Januar 2010, die sich aus der Schmutzwassergebühr (3 Euro je Kubikmeter) und einer Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,24 Euro je Kubikmeter zusammensetzte, stellte man im Folgejahr fest, dass sich die Parameter veränderten. Die Schmutzwassergebühr wurde um 20 Cent gesenkt, für das Regenwasser zahlte man 36 Cent je Kubikmeter.

Bei der Überprüfung für die Jahre 2013 bis 2015 ergab sich eine erneute Verschiebung. Zukünftig soll die Schmutzwassergebühr 2,65 Euro je Kubikmeter betragen, dafür steigen die Kosten für Niederschlagswasser auf 0,46 Euro. Die Grundgebühr von 0,80 Euro soll laut Verwaltungsvorschlag beibehalten werden.

Anton Raible will trotz Zustimmung des Göttelfinger Ortschaftsrates im Gemeinderat nachfragen, wie sich die Auflösung des Abwasserzweckverbandes Raum Ergenzingen, die im letzten Monat beschlossen wurde, auf diese aktuelle Kalkulation auswirkt. u Im Bezirksbeirat meinte Winfried Seele, dass 2,25 Euro pro Kubikmeter "ausreichend" seien. Jöchle betonte, die Gemeinde wolle weiterhin im Plus bleiben. Hubert Lachenmaier meinte, er sei Anhänger der verbrauchsabhängigen Gebühr und sprach sich gegen die Änderungen aus. Er wollte auch wissen, wann der Verbraucher letztendlich schlechter fährt. Die Unterdeckung der Vorjahre müsse abgebaut werden, man müsse auch an Bauvorhaben denken. Bürgermeister Armin Jöchle meinte, dass es um das Thema Gebührengerechtigkeit gehe. u Der Ortschaftsrat Rohrdorf befürwortete einstimmig die Erhöhung des Abwasser- und des Wasserpreises. Gemeinderat Herbert Herzog sagte, die Erhöhung sei keine Preistreiberei, sondern man wolle die Erhöhung so gering wie möglich machen.

Auch für das Abwasser wird eine dreijährige Kalkulation neu eingeführt, weil die vorhandenen Schäden am Kanalnetz in der Gesamtgemeinde ohne weitere Gebührenerhöhungen und -schwankungen behoben werden sollen.

Die Räte waren der Meinung, dass ein älterer Bauernhof mit einer großen Dachfläche und Scheune höhere Kosten als bisher zu verkraften habe. Auch eine große Hofpflasterung würde mehr zu Buche schlagen. Geändert wurden auch die Vorauszahlungstermine und Schlusszahlungen, die bisher im Februar fällig waren. Die Schlussrechnung beim Wasser und Abwasser wird künftig erst Mitte März fällig und die weiteren Vorauszahlungen sind dann am 15. Juni, 15. September und 15. Dezember fällig.