Verwaltung: Örtliche Gremien mit Empfehlungen an den Gemeinderat / Alle Baufreigaben ab dem 24. Oktober sind betroffen

Eutingen. Um viele Erschließungsvorhaben angehen zu können, will die Gemeinde die Erschließungsbeitragssatzung ändern.

Ebenso wurde die Satzung so formuliert, dass die Straßen und Wege rund um den Verbrauchermarkt an der Stuttgarter Straße vollständig erschlossen werden können.

Eutingen

Erschließungsbeitrag: Hinter diesem Begriff versteckt sich die Höhe des Beitrags, die Gewerbetreibende und Anwohner aufbringen müssen, wenn rund um die Grundstücke neue Wege und Straßen erschlossen werden. Hier will die Gemeinde eine Änderung der Satzung erreichen und die umliegenden Anwohner und Gewerbetreibenden an der Erschließung beteiligen.

Zu einem vollständig erschlossenem Wohnweg und einer Anbaustraße gehört ein Asphalt mit Feinschicht. So hat es das hessische Verwaltungsgericht entschieden.

Ein weiterer Punkt, der auf die Errichtung des Verbrauchermarkt am Ortsrand abzielt und den Weg für die Bauarbeiten frei machen soll, ist die Erweiterung der möglichen Sondergebiete, die laut Verwaltung mit der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg übereinstimmt: Hier war bisher nur das Postfachzentrum und ein "Container- und Lagerplatz" in der Satzung drin.

Die Satzungsänderung werde auch wegen der Änderung rund um den Bebauungsplan "Stuttgarter Straße" notwendig, so Jöchle im Bezirksbeirat. Außerdem sollen noch die Begriffe "großflächige Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongresse" hinzukommen.

Da die Pläne für einen Verbrauchermarkt schon konkret sind, will man in der Verwaltung Gas geben. "Die Satzung soll so in der Form schon am 4. November in Kraft treten", sagte Jöchle und verwies auf Baufreigaben, die nach dem 24. Oktober rausgehen werden, dass diese dann von der neuen Satzung betroffen sind.

Göttelfingen

Durch die Ansiedlung des Verbrauchermarktes in Eutingen wird eine neue Erschließungsbeitragssatzung fällig.

Da Erschließungsbeiträge immer wieder zu unschönen Diskussionen zwischen Bürgern und Verwaltung führen, ist eine klare Regelung wichtig.

Die Grundlage für die neue Satzung wird eng an die Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg angelehnt. Neu im Vertrag wird der Passus "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel zur wohnungsnahen Grundversorgung" sein, den man im Rahmen des Bebauungsplanes "Stuttgarter Straße" schaffen musste. "Unter anderem muss dieser Passus in die bisherige Satzung eingepflegt werden, damit man den Artzuschlag erheben kann", informierte Ortsvorsteherin Diana Wally.

Weitingen

Die Kosten für die Erschließung des nördlichen Teils der Austraße werde derzeit berechnet, gab Ortsvorsteher Roland Raible hierzu bekannt.