Jagd: Verpachtung wird neu geregelt / Ausgleich von Wildschäden Thema im Gemeinderat

Eutingen. Die Gemeinde ist derzeit dabei, die Vorbereitung der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Eutingen im Gäu zu regeln.

Die derzeit gültigen fünf Jagdpachtverträge über die einzelnen Jagdbögen im Jagdbezirk Eutingen enden am 31. März. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk muss zum 1. April neu verpachtet werden. Der Gemeinderat ist seit 2000 hierfür zuständig.

Vom Bürgermeister werden eine Großzahl an Aufgaben im Rahmen der Satzung übernommen, doch die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, soweit die Verpachtung nicht an neue Pächter erfolgt, und die Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks bleibt weiterhin Aufgabe des Gemeinderates.

Zur Jagdverpachtung gehört neben der Vergabe beziehungsweise Festsetzung der Vergabeart und der Pachtdauer auch die Festsetzung des Pachtpreises.

Man beschloss, die Jagd durch freihändige Vergabe zu verpachten. Es sollen auch Bewerber berücksichtigt werden können, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben.

Obwohl sich die Mindestpachtdauer aufgrund des neuen Gesetzes von neun auf sechs Jahre reduziert hat, empfiehlt die Verwaltung, den Jagdbezirk weiterhin für neun Jahre zu verpachten.

Bürgermeister Armin Jöchle begründete dies mit den Investitionen, die ein Jagdpächter in seinem Revier tätigen muss und dem Arbeitsaufwand, den die Verwaltung mit der Verpachtung hat. Dies sehen die Ratsmitglieder und der Ortschaftsrat Weitingen etwas anders. Ihrer Ansicht nach sollte man die sechs Jahre Pachtdauer nutzen, um den Pächtern, die ihrem Waidwerk nicht ordentlich nachkommen, schneller kündigen zu können.

Da die Wälder und damit auch ein großer Teil der Reviere immer mehr zu öffentlichen Freizeitparks werden, was die Jagd erschwert, wird man in Zukunft auch die Pachtpreise anpassen. Verlangte man im Revier Eutingen-Nord bisher 1900 Euro so sollen es künftig nur noch 1000 Euro sein. Eutingen-Süd: 1900 Euro, neu 1100 Euro. Göttelfingen: 1400 Euro, neu 700 Euro. Rohrdorf: 2100 Euro, neu 1000 Euro und Weitingen von bisher 2200 Euro auf neu 900 Euro.

Auch möchte man im Zuge der Satzungsanpassung die Regelung über den Ausgleich von Wildschäden neu regeln.

Bisher wurden Wildschäden bis zur Höhe von 1000 Euro in vollem Umfang vom Pächter getragen. Die den Gesamtbetrag von 1000 Euro übersteigenden Wildschäden wurden bis zur Höhe des doppelten Pachtpreises je hälftig vom Pächter und Verpächter getragen. Die Wildschäden sollen künftig nur noch bis zur Höhe des Pachtpreises vom Pächter getragen werden. Darüber hinaus gehende Wildschäden sollen zu Lasten des Verpächters gehen.

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat dem vorgeschlagenen Pachtpreis und dem vorgesehenen Regelungsinhalt in der Sitzung am 7. November zugestimmt. Der Gemeinderat schloss sich am Dienstagabend an.

Mit dieser neuen Satzung verliert die Gemeinde Einnahmen von 4800 Euro aus Pachtzinsen, die irgendwann bei der Sanierung von Feld- und Waldwegen fehlen werden. Sebastian Lazar findet diese Neuregelung trotzdem gut. Seiner Ansicht ist der Job eines Jagdpächters nicht vergnügungssteuerpflichtig. Gerade die Schwarzwildpopulation mache den Jägern sehr zu schaffen. Durch die geringeren Pachten und die Deckelung des Wildschadensausgleichs glaubt Lazar, dass man genügt Waidmänner findet, die ein Revier pachten und hegen werden.

Forstexperte Dieter Zuleger warnte im Zusammenhang mit der Schwarzwild-Debatte, die Ausschussquoten für das Rehwild nicht aus dem Fokus zu lassen, denn was nützen geschützte Maisfelder, wenn das Rotwild im Jungbestand des Waldes großen Schaden anrichtet?

Roland Raible sah die Geschichte etwas kritischer als Lazar. "Das Hobby Jagd wird um die Hälfte billiger und die mögliche Schadenssumme wird gedeckelt! Lockt das nicht die Hobby-Jäger aus Stuttgart oder anderen Großstädten an, die am Wochenende kurz vorbeikommen und ansonsten nie da sind, wenn man sie braucht", so seine sinngemäßen Überlegungen.