Unglück bei den "Mobilen Legenden" lässt sich schwer aufarbeiten

Eutingen/Rottenburg-Ergenzingen.    Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Tübingen zu dem tödlich verunglückten Fallschirmspringer lassen bislang keine eindeutigen Aussagen über die Absturzursache des 64-jährigen Fallschirmspringers zu, berichtete gestern die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Polizeipräsidium Reutlingen in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Hauptschirm ordnungsgemäßabgetrennt

Die von der Kriminaltechnik durchgeführte Überprüfung des Fallschirmsystems hat ergeben, dass der Hauptschirm von dem Springer ordnungsgemäß abgetrennt worden ist, nachdem sich dieser nicht richtig entfaltet hatte.

Bei der Inspektion des Reservefallschirms konnten augenscheinlich keinerlei Mängel bezüglich der Funktionsfähigkeit festgestellt werden. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der Springer die Reißleine des Reserveschirms aus bislang unbekannten Gründen nicht gezogen hat.

Jeder Fallschirm ist laut Polizei und Staatsanwaltschaft darüber hinaus noch zusätzlich mit einer weiteren Öffnungsautomatik versehen, die im äußersten Notfall ohne weiteres Zutun dann den Reserveschirm zur Auslösung bringt.

Die Öffnungsautomatik muss allerdings manuell vor dem Sprung aktiviert werden. Ob der Verunglückte dies vor dem Sprung auch gemacht hat, ist bislang noch nicht bekannt und muss in weiteren Untersuchungsschritten überprüft werden.

Nachdem bislang keine technischen Mängel als Ursache für das Unglück gefunden wurden, ordnete die Staatsanwaltschaft eine Obduktion des Leichnams an. Diese wurde am vergangenen Donnerstag im Klinikum in Reutlingen durchgeführt.

Sachverständiger soll weiteres Licht ins Dunkel bringen

Nach dem vorläufigen Befund konnten auch hier keine Hinweise erlangt werden, die darüber Aufschluss geben, dass der Springer aufgrund eines medizinischen Notfalls (Bewusstlosigkeit, Verletzung und so weiter) nicht mehr in der Lage war, seinen Reserveschirm zu öffnen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wird nun ein Sachverständiger beauftragt, die Unfallursache in Verbindung mit einer Prüfung der verwendeten technischen Fallschirmkomponenten festzustellen.