Jugendschöffengericht Rottweil stellt Prozess wegen Diebstahls gegen Eutinger ein / Tat nur schwer nachzuweisen

Von Lena Müssigmann

Eutingen. Partynacht vorbei, Goldschmuck fehlt: Ein Besucher einer Party in Eutingen soll den Schmuck der Familie geklaut haben. Das Gericht hat das Verfahren gestern jedoch eingestellt, weil die Tat nicht eindeutig nachzuweisen war und dem jungen Mann noch eine andere Strafe bevorsteht.

Eine Nacht im August: Sechs junge Leute sind zusammen zu Besuch bei einem 20-Jährigen, dessen Eltern im Urlaub sind. Sie schmeißen eine Hausparty, erzählen sie vor dem Jugendschöffengericht Rottweil. Der Gastgeber ist betrunken, geht schlafen. Am nächsten Nachmittag wacht er auf: "Im Wohnzimmer war überall Chaos", sagt er. Scherben, Essensreste, Flaschen hätten auf dem Boden gelegen. Eine Glühbirne im Schlafzimmer der Eltern ist gesplittert – weil sein Kumpel im Rausch einen Heizlüfter dagegen geworfen haben soll. Und: Die Schmuckschatulle der Familie lag aufgebrochen im Bad, Plastikhandschuhe in der Badewanne, der Schmuck war weg.

Wegen besonders schweren Diebstahls war nun der Kumpel des Gastgebers angeklagt. Er soll nach der Partynacht noch in der Wohnung die Schatulle aufgemacht und den Schmuck gestohlen haben, als sein Gastgeber noch schlief, so der Vorwurf. Kurz darauf will ein Freund eine Kette und ein Armband aus der Sammlung der beklauten Familie beim Angeklagten zu Hause gesehen haben.

Dennoch stellte das Gericht das Verfahren gestern ein. Die Erinnerung der Partygäste war vom Rausch getrübt. Und der Wert der fehlenden Schmuckstücke nicht ohne Weiteres feststellbar.

Bereits verurteilt wegen Körperverletzung

Das Ergebnis des Prozesses sei "mehr als okay", sagt der Verteidiger Lars Willems. Richter Matthias Krausbeck begründet seine Entscheidung so: Der angeklagte Eutinger sei im vergangenen halben Jahr bereits wegen Körperverletzung zu acht Monaten Haft verurteilt worden, unter Vorbewährung. Ende April oder Anfang Mai werde entschieden, ob er ins Gefängnis muss oder die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Eine weitere Verurteilung fiele nicht wesentlich ins Gewicht, würde aber großen Ermittlungsaufwand bedeuten, sagt der Richter. Einfacher ausgedrückt: Es lohnte sich nicht, am Diebstahl dranzubleiben.

Die Spurenlage war dürftig. Der Gastgeber der Party hatte nicht gleich die Polizei gerufen als er den Diebstahl festgestellt hat. Er putzte erst mal, weil er die Eltern bald zurückerwartete. Die Handschuhe landeten nie bei der Polizei, auf der Schmuckschatulle wurden keine brauchbaren Fingerabdrücke gefunden.

Die mutmaßlich beklauten Eltern sagten, sie hätten den Schmuck über 25 Jahre angesammelt. Die Frau, der der meiste Schmuck gehörte, weinte vor Gericht: "Das war alles Gold. Man muss doch nicht alles nehmen!" Auch ihr Hochzeitsschmuck sei dabei gewesen, ebenso eine besondere Münze, die ihr ihre Mutter geschenkt habe. Alles zusammen sei etwa 16 000 Euro wert gewesen. Belege dafür können sie nicht liefern, viele Stücke seien Geschenke gewesen.

Der Tatverdacht fiel auf den angeklagten Eutinger, weil er neben einem Mädchen der letzte Gast war. Er wurde auf seinem Heimweg gesehen, wie er etwas in seinen Pulli eingewickelt transportierte. Bei Durchsuchungen hat man tatsächlich eine Kette aus dem Besitz der Familie gefunden, außerdem 1500 Euro Bargeld. Des weiteren 0,2 Gramm Marihuana sowie eine Beretta-Luftpistole.

750 Euro Bargeld an die Familie des Freundes

Gestern wurde vereinbart, dass Drogen und Pistole einbehalten werden, und dass der Angeklagte die Kette und 750 Euro Bargeld an die Familie seines Freundes zahlt. Der Richter sagt ihm zum Schluss, er hoffe, dass sich der Angeklagte bessere: "Sie haben die Chance, nutzen Sie die!"