Auf bahneigenen Flächen kann die Bahn bauen – das kann auch die Gemeinde nicht verbieten. Foto: Hopp

Nicht an Bürgerentscheid gebunden: Bahn und Eisenbahnbundesamt haben Planungshoheit über Flächen.

Eutingen-Rohrdorf - Die Bahn kann ohne Bindung an den vergangenen Bürgerentscheid ein KVT (Verkehrsterminal für den kombinierten Verkehr) auf der bahneigenen Fläche im Gewerbegebiet bauen lassen.

Nach dem Bürgerentscheid im November hatte sich die Gemeinde von einem Rechtsanwaltsbüro in Stuttgart über die rechtliche Lage beraten lassen. Die Bahnflächen seien planfestgestellt und wären für die Bahnnutzung vorgesehen. Das bedeutet, dass nicht jede Maßnahme umgesetzt werden kann, ohne das Allgemeine Eisenbahngesetz zu durchlaufen. Dabei müssen die Bahn und das Eisenbahnbundesamt der Maßnahme zustimmen. Beim Bau eines KVT würde es sich um eine Umladung von der Schiene auf die Straße und somit um eine zweckerfüllende Maßnahme handeln, so die Anwaltskanzlei.

Dieses könne weder das Ergebnis des Bürgerentscheides, noch die Gemeinde verhindern. "Die Gemeinde kann der Bahn die Nutzung der Martin-Faßnacht-Straße im Gewerbegebiet ›Neuer Bahnhof‹ nicht grundsätzlich verbieten, auch wenn die Bahnflächen für eine Güterverladung genutzt werden", so das Anwaltsbüro. Rolf Walddörfer merkte an, dass normaler LKW-Verkehr nach diesen Ausführungen geduldet werden müsste. Eingreifen könnte die Gemeinde lediglich, wenn durch den anfallenden Verkehr die Lärmwerte nicht eingehalten werden würden. Eine Begrenzung der Fahrzeuge "gegebenenfalls zu bestimmten Zeiten" sei laut dem Anwaltsbüro denkbar.

"Die Ausführungen entsprechen meiner Rechtsauffassung", erklärte Ortschaftsrat und Jurist Herbert Herzog. Sie würden zeigen, dass die Bahn und das Eisenbahnbundesamt die Planungshoheit über die Flächen hätte – mit gewissen Einschränkungen. Da diese Bekanntgabe zur Rechtslage als reine Information gedacht ist, ging Rolf Walddörfer zu den Kosten über.

Untersuchungen der Zufahrt zum KVT und deren Visualisierung würden bei 48.879 Euro liegen. Der "umfangreiche Bürgerbeteiligungsprozess" mit Moderation, der Verkehrsuntersuchung, Erstellung weiterer Unterlagen sowie Reise-, Sach- und Personalkosten liegen bei 33.640 Euro.

Zur Information der Bürger wurde eine Broschüre mit einer Visualisierung des Gewerbegeländes erstellt und an alle Haushalte verteilt, las Rolf Walddörfer vor. In die 36.139 Euro fließen zudem EDV-, Sach- und Personalkosten ein. Ein Ortschaftsrat wunderte sich, wieso die Personalkosten mit rund 65.000 Euro so hoch seien. Einige Mitarbeiter seien vollbeschäftigt gewesen, wies Rolf Walddörfer auf die vielen Mappen und Unterlagen hin. Diese mussten alle erstellt werden.

Insgesamt entstanden Kosten in Höhe von 118.658 Euro. "Was das für eine enorme Summe ist", war Rolf Walddörfer noch immer etwas baff. Ihm stimmten die Ortschaftsräte zu, dass die Gemeinde mit dem Geld viele kleine Projekte umsetzen hätte können.