Baustelle herrscht noch in der Nähe des Gewerbegebiets Neuer Bahnhof West, wo aktuell noch das Regerückhaltebecken gebaut wird. Foto: Feinler Foto: Schwarzwälder-Bote

Wirtschaft: Bebauungsplan "Neuer Bahnhof West" wird erneut öffentlich ausgelegt / Ringschluss in der Diskussion

Da die Bezeichnungen Gewerbegebiet Neuer Bahnhof "Ost" oder "West" nicht so geläufig sind, merkte Rolf Walddörfer im Ortschaftsrat an: "Jetzt kommen wir zum Gewerbegebiet Neuer Bahnhof West – das ist da, wo die Martin-Faßnacht-Straße ist."

Eutingen-Rohrdorf. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde im September eingeleitet, Auslegung war im April und Mai. Von Bürgern und Grundstückseigentümern sei keine Stellungnahme eingetroffen. Die restlichen Stellungnahmen trug Walddörfer vor.

Die Naturschutzbehörde des Landratsamtes wies auf die Ausgleichsfläche hin, die Wasser- und Bodenschutzbehörde auf die verloren gehende Bodenfunktion und den Kompensationsbedarf.

Eine Stellungnahme betitelte Herbert Herzog als "sehr interessant". Es ging um die zweite Anbindung des Gewerbegebiets an die L 360, den so genannten Ringschluss. "Die Detailplanung ist mit dem Regierungspräsidium abzustimmen und zur Genehmigung vorzulegen", schrieb dieses.

Auf eine Linksabbiegespur könne verzichtet werden, wenn die erforderlichen Flächen für eine verkürzte Linksabbiegespur freigehalten werden. "Wenn die Gemeinde das will, kann man das auch noch nachträglich machen", merkte Walddörfer an. "Die benötigte Fläche wird als gemeindeeigen behalten", so Herzog.

Zweite Anbindung wird aktuell nicht geplant

Der Ortschaftsrat habe vorgeschlagen, dass es über die Martin-Faßnacht-Straße eine zweite Zufahrtsmöglichkeit geben soll, wie es im Zusammenhang mit der Ansiedlung des Kombinierten Verkehrsterminals (KVT) geplant gewesen sei.

Eine zweite Anbindung an die L 360 werde aktuell laut Verwaltung nicht gebaut. "Es bleibt bei der geplanten Fußwegverbindung von der Faßnacht-Straße zum Gehweg der L 360", heißt es.

Des Weiteren nahm das Eisenbahn-Bundesamt Stellung und wies darauf hin, dass die Flächen einer Eisenbahn des Bundes nicht überplant werden dürfen. Walddörfer merkte an, dass die Planunterlagen erneut öffentlich ausgelegt werden, aber die Frist zur Stellungnahme um 14 Tage verkürzt werde.

Einstimmig sprachen sich die Räte für den Beschluss aus. "Ist recht, wenn sich im Gewerbegebiet was tut und sich Betriebe ansiedeln", schloss Rolf Walddörfer.