Auf dieser Ackerfläche soll der neue Verbrauchermarkt entstehen – die direkten Angrenzer laufen Sturm gegen das Projekt. Foto: Morlok

Pläne kommen trotz Protest von ötlicher Bau-Firma und Stadt Rottenburg voran. Hauptmieter wird Edeka.

Eutingen - Die erste Auslegung des Bebauungsplanes "Stuttgarter Straße" ist durch. Das Ergebnis dieser vierwöchigen, öffentlichen Auslegung sind gut 100 Seiten Anregungen, Gutachten und Stellungnahmen von öffentlicher und privater Seite.

Der Bebauungsplan soll die Ansiedlung des Verbrauchermarktes am Ortseingang von Eutingen (von Ergenzingen her kommend) regeln. Die meisten Bedenken gegen den Bebauungsplan kamen von einem Unternehmen der Baubranche, das seinen Firmensitz direkt angrenzend am neu zu bebauenden Areal hat.

Das Eutinger Bauunternehmen hat einen Fachanwalt eingeschaltet, der den gesamten Bebauungsplan mit großer Akribie überprüfte. Zu fast jedem Punkt – vom Lärmschutz bis Straßen(aus)führung – kamen von Anwaltsseite Einwürfe, alle mit dem Ziel, "dass seine Mandantschaft keine Erschließungsbeiträge zahlen muss", so Bürgermeister Armin Jöchle in seiner Zusammenfassung.

Gegenwind einer Firma

Er führte am Dienstag nochmals ein Gespräch mit dem Anwalt und konnte dem Gemeinderat mitteilen, dass für das Flächennutzungsverfahren, das zeitversetzt läuft, mit den gleichen Gegenargumenten zu rechnen ist. Bereits nach den Anwaltsschreiben und nach Ende der Auslegungsfrist machte man sich deshalb von Seiten der Gemeinde daran, die Einwände zu prüfen und zu bewerten.

"Eine sehr zeitaufwendige, diffizile Geschichte", erklärte Jöchle, "die uns jedoch auch ein großes Stück vorwärts brachte." In der Sitzung des Bezirksbeirats am Montagabend machte man sich zudem die Mühe und ging in zwei Stunden alle Punkte durch.

Ein Umstand, der dem Gemeinderat bei seiner darauffolgenden Sitzung ordentlich Zeit sparte. Die Eutinger Räte konnten sich übereinstimmend dem Verwaltungsvorschlag anschließen, der bis auf einige Punkte im Großen und Ganzen die Einwände der Unternehmerfamilie ablehnte.

Axel Philipp, Stadtplaner im Empfinger Büro Gfrörer, fasste bei der jüngsten Gemeinderatssitzung deshalb nur nochmals die wesentlichen Punkte, die bei der erneuten Offenlegung des Bebauungsplanes zu beachten sind, zusammen.

Änderungen vorgestellt

Unter anderem sind dies: die Neuformulierung der Zulässigkeit von Verkaufsstätten im Dorf- und Mischgebiet. Ausnahmsweise zulässig sind: Verkaufsstätten eines im Plangebiet ansässigen Handwerksbetriebs, Betriebs des produzierenden Gewerbes oder landwirtschaftlichen Betriebs als untergeordneter Nebenbetrieb. Ebenso die Änderungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen, zu Garagen, Carports und Stellplätzen. Garagen, Carports und Stellplätze. Diese sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Ganz wichtig ist die Neuformulierung der Regelung zum Anschluss von Grundstücken an die Verkehrsflächen. Die Zufahrt zu den Grundstücken hat direkt über die festgesetzten Straßenverkehrsflächen zu erfolgen. Eine direkte Anbindung der Grundstücke über die Bauverbotszone nach § 9 Bundesfernstraßengesetz an die B14 ist unzulässig.

Gutachten zum Lärm

Korrigiert wurde auch die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen auf privaten Baugrundstücken. Die Verpflichtung zur Anpflanzung eines Laub- oder Obstbaums je 500 Quadratmeter Baugrundstücksfläche ist als gewünschte Reduzierung zu sehen. Weiterhin in der Neufassung des Bebauungsplanes wird die Festsetzungen des Gewerbe- und Verkehrslärms aufgrund einer Überarbeitung des Lärmgutachtens des Büro Dröscher sein. Bei den Änderungen der örtlichen Bauvorschriften ist die Ergänzungen zur Fassaden- und Dachgestaltung zu beachten. Die Ergänzungen zu voraussichtlichen Werbeanlagen sehen vor, dass außerhalb der Betriebszeiten des dazugehörigen Betriebs die Beleuchtung der Werbeanlagen auf ein Mindestmaß zu reduzieren ist. Neu auch, dass die Ergänzungen zu Einfriedungen vorsieht, dass Einfriedungen aus betrieblichen Gründen im Einzelfall bis zu einer Höhe von 1,80 Meter zulässig sind.

Auch wird in der neuen Offenlegung klar definiert, dass im Sondergebiet ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb zur wohnortnahen Grundversorgung angesiedelt wird. Trotz mehrerer Einwände – unter anderem von der Stadt Rottenburg – hält man an der Vorgabe von insgesamt maximal 1400 Quadratmeter Verkaufsfläche fest.

Sortiment festgelegt

Auf 70 Prozent der Verkaufsfläche dürfen nur Nahrungs- und Genussmittel angeboten werden. Auf maximal 20 Prozent der Verkaufsfläche dürfen folgende nahversorgungsrelevanten Sortimente angeboten werden: (Schnitt-)Blumen, Drogeriewaren, Kosmetika und Parfümerieartikel, Papier- und Schreibwaren, sowie Schulbedarf. Ebenso Reformwaren, Sanitätswaren, Tiernahrung sowie Zeitungen und Zeitschriften. Die restlichen zehn Prozent der Verkaufsfläche sind für Randsortimente frei.

Als Hauptmieter wird die Handelskette Edeka in Eutingen eine Filiale eröffnen, wie Armin Jöchle erklärte. Nun will man zeitnah versuchen, die zweite Auslegung des Bebauungsplanes "Stuttgarter Straße" zu realisieren. Dass man die ganze Angelegenheit – trotz der massiven Einwände des Anliegers – mit Nachdruck auf die Reise bringt, das verdeutlicht der Hinweis, dass man bereits nächste Woche mit den infrastrukturellen Baumaßnahmen an den Randgebieten des Sanierungsgebietes beginnen und sich langsam bis in etwa vier Wochen zur B 14 hocharbeiten wird.