HistorischesVerein "Mehr Demokratie" stellt seine Sicht der Dinge dar / Ab dem 1. Dezember gelten neue gesetzliche Regelungen

Eutingen. Am Sonntag, 8. November, findet in Eutingen der letzte Bürgerentscheid in der Geschichte Baden-Württembergs statt, bevor am 1. Dezember die vom Landtag am 14. Oktober beschlossene neue Gemeindeordnung mit verbesserten Regelungen für Bürgerentscheide in Kraft tritt. Dies teilt der Verein "Mehr Demokratie" mit. Die aktuellen Vorgänge in Eutingen zeigten, wie notwendig die Reform gewesen sei.

Bekanntlich wird abgestimmt, ob in Eutingen ein großes Terminal zur Verladung von Seehafencontainern von der Schiene auf die Straße errichtet werden soll. Eine große Mehrheit im Gemeinderat ist dafür, ein erheblicher Teil der Bürgerschaft dagegen. 31 Prozent der Bürger setzten im September mit ihrer Unterschrift einen Bürgerentscheid gegen das Terminal durch, obwohl dafür zehn Prozent ausreichend gewesen wären.

Vertrauensperson muss angehört werden

Um für mehr Fairness bei der Vorbereitung eines Bürgerentscheids zu sorgen, sieht die neue Gemeindeordnung unter anderem vor, dass die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens im Gemeinderat angehört werden müssen. Die Gemeinden werden verpflichtet, in der Infobroschüre zum Bürgerentscheid nicht nur die Meinung von Bürgermeister und Gemeinderat darzustellen, sondern auch die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens darin gleichberechtigt zu Wort kommen zu lassen. Denn Pro- und Contra-Argumente sollen im amtlichen Informationsmaterial ausgewogen repräsentiert sein, schreibt "Mehr Demokratie".

Das neue Gesetz tritt aber erst zum 1. Dezember in Kraft. Viele Gemeinden hielten sich auch schon bisher freiwillig an solche Grundsätze der Fairness, beispielsweise die Stadt Rottweil beim Bürgerentscheid vom 20. September. Das habe für ein relativ sachliches Miteinander von Befürwortern und Gegnern gesorgt.

Ganz anders bei den kürzlich stattgefundenen Bürgerentscheiden in Radolfzell, Sölden und dem in Eutingen. "Der Eutinger Bürgermeister verweigerte den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens eine Anhörung im Gemeinderat. In der Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid ließ die Gemeinde die Gegner des Verladeterminals nicht zu Wort zu kommen. Die Debatte eskalierte auf einer emotionalen Ebene", so "Mehr Demokratie".

"Nichts ist für einen von allen als fair empfundenen Bürgerentscheid belastender als unausgewogene Informationen in amtlichen Broschüren oder die Verweigerung der Anhörung von Vertretern eines Bürgerbegehrens im Gemeinderat. Das neue Gesetz sorgt hier endlich für Besserung", erklärte der Landessprecher von Mehr Demokratie, Edgar Wunder.

Künftig nur noch 20 Prozent notwendig

Eutingen werde als letzter derartiger Fall in die Geschichte Baden-Württembergs eingehen, bevor am 1. Dezember das neue Gesetz in Kraft tritt. Denn der nächste darauf folgende Bürgerentscheid findet erst am 6. Dezember in Mönsheim (Enzkreis) statt.

Zum 1. Dezember ändert sich auch die Höhe des Quorums, das für die Gültigkeit eines Bürgerentscheids zu überwinden ist. Wird am 8. November in Eutingen – ebenfalls letztmalig in der Geschichte Baden-Württembergs – noch ein 25 Prozent-Zustimmungsquorum gelten, werden in Mönsheim und bei allen anderen zukünftigen Bürgerentscheiden 20 Prozent ausreichend sein. "Es kommt deshalb darauf an, dass in Eutingen möglichst viele an der Abstimmung teilnehmen, damit ein gültiger Bürgerentscheid zustande kommt", betonte Wunder.