Umstrittenes Bauvorhaben im Tübinger Weg spaltet den Gemeinderat / Hauchdünne Zustimmung für das Projekt

Von Martin Dold Eutingen. "Kriminell", "verarscht" – Die Wortwahl war deftig angesichts des umstrittenen Bauvorhabens im Tübinger Weg. Der dortige Bauherr hatte sich über Vorschriften hinweg gesetzt. Soll der Gemeinderat das billigen? Mit dieser Frage musste sich das Gremium beschäftigen. Die Eutinger Gemeinderäte und Anton Raible meinten ja, die übrigen Gemeinderäte hingegen lehnten das Ganze ab. Unter dem Strich stand somit eine hauchdünne Mehrheit von sieben zu sechs Stimmen zu Buche. Bürgermeister Armin Jöchle enthielt sich. Er könne das Vorgehen nicht gutheißen und akzeptieren, die Entscheidung des Gemeinderates hingegen sehr wohl.

"Wir legalisieren hier nachträglich eine kriminelle Handlung", schnaubte Egbert Badey, "ich fühle mich hier verarscht". Auch Herbert Herzog sprach sich dagegen aus, den rechtswidrigen Zustand durch die Hintertür zu legalisieren. Karl Fidaschek sah das ähnlich: "Ich stimme mit nein, sonst legitimieren wir etwas, das nicht dem Bebauungsplan entspricht".

Martin Zerrinius sprach sich ebenfalls gegen die Änderung aus: "Ich halte den Weg für falsch. So öffnen wir Tür und Tor für weitere Überschreitungen".

Roland Leins berief sich auf große Teile der Bevölkerung, die sich damit nicht einverstanden zeige. Arne Lienau stimmte dagegen, da das Ganze eine verheerende Signalwirkung habe. Sprich, auch andere Bauherren könnten sich über Vorschriften hinweg setzen und bei Gegenwind auf den Fall Tübinger Weg verweisen.

Winfried Seele ergriff das Wort für das Bauvorhaben. So bekomme man eine Nachverdichtung und müsse für Neubauten nicht immer gleich ein neues Baugebiet ausweisen. Raimund Pfeffer befand das Vorhaben für gut: "Wir brauchen Mehrfamilienhäuser in Eutingen", so sein Statement. Tobias Plaz erklärte, dass man fürs Erste lediglich die Einleitung der Bebauungsplanänderung beschließe. Die Bürger könnten sich bei der öffentlichen Auslegung dazu äußern. Ein eventueller Satzungsbeschluss würde erst später erfolgen.

Antragssteller trägt 75 Prozent der Kosten des Verfahrens

Trotz allem kann sich der Bauherr freuen, denn mit der Einleitung der Bebauungsplanänderung wurde das Vorgehen "reingewaschen". Da dürfte es für ihn zu verschmerzen sein, dass er als Antragssteller 75 Prozent der Kosten von 10 000 bis 12 000 Euro übernehmen muss.

Angesichts des umstrittenen Projektes traten die anderen Änderungen des Bebauungsplanes in den Hintergrund. Diese erläuterte Sybille Rosenberg von der STEG. So werden künftig drei Grundstücke des Fliederweges in den Bebauungsplan "Tübinger Weg" und "Schillerstraße" einbezogen. Ziel ist eine Nachverdichtung und eine intensivere Bebauung. "Wohnbebauung wird nachgefragt und dort kann sie untergebracht werden", sagte Rosenberg.

Ausgewiesen wird das Ganze als Mischgebiet, in dem 60 Prozent der Flächen überbaubar sind. Die maximale Firsthöhe beträgt 13 Meter, die Erschließung erfolgt über den Tübinger Weg und nicht über den Tulpenweg. Herausgenommen wurde auch die ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehene Beschränkung auf drei Wohneinheiten pro Gebäude.

Überlegt wurde auch eine Tempo-30-Regelung in der Schillerstraße, aber das lässt sich nicht über einen Bebauungsplan regeln, weshalb das Ansinnen wieder verworfen wurde.