Für ein Bürgerbegehren wie beim KVT sind künftig weniger Stimmen notwendig. Archiv-Foto: Hopp Foto: Schwarzwälder-Bote

Ortschaftsrat: Mehr Mitsprache

Von Alexandra Feinler

Eutingen-Rohrdorf. "Es ist ein Zeichen der Zeit, dass sich die Bürger mehr beteiligen wollen", freute sich Ortschaftsrat Herbert Herzog über die Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Ortsvorsteher Rolf Walddörfer hob im Ortschaftsrat die Paragrafen hervor, die für Rohrdorf wichtig seien.

Die Änderung zum Thema Bürgerentscheid und -begehren betraf Rohrdorf speziell, befand sich die Fläche für das angestrebte Kombinierte Verkehrsterminal (KVT) auf Rohrdorfer Markung.

Mit der Änderung der Gemeindeordnung können Bürgerbegehren umgesetzt werden, wenn sieben anstatt bisher zehn Prozent der Wahlbeteiligten in der Gemeinde das wünschen. Für einen Bürgerentscheid würden 20 anstatt 25 Prozent gebraucht. "Mit weniger Bürgern kann es nun also einen Bürgerentscheid geben", betonte Rolf Walddörfer. Ebenso wurde eine Fristverlängerung bei der Einreichung eines Bürgerbegehrens gegen einen Gemeinderatsbeschluss von bisher sechs Wochen auf drei Monaten vorgenommen.

Doch auch für den Gemeinderat wurde mehr Spielraum eingeführt, sodass anstatt ein Viertel nun ein Sechstel der Gemeinderäte einen Verhandlungsgegenstand auf die übernächste Sitzung schieben können.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sei für Rohrdorf wichtig bei Themen wie dem Bolzplatz oder einem Jugendraum. Als die Eltern sich für einen Geh- und Radweg zu den Sportstätten ausgesprochen hatten, nahmen sie ihre Kinder mit zur Ortschaftsratssitzung, sagte Rolf Walddörfer. "Wir haben zwar keinen Jugendgemeinderat, aber die Beteiligung finde ich sinnvoll", meinte der Ortsvorsteher. Nun müssen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren bei jugendrelevanten Angelegenheiten einbezogen werden.

Der Ortschaftsrat war sich einig, dass die Änderung der Gemeindeordnung einige positive Neuerungen mit sich bringt.