47-Jährige möchte nicht nochmals in Klinik, aber Voraussetzung für Rentenverlängerung

Rottweil/Raum Schramberg (leo). Vor sieben Jahre erlitt eine heute 47-jährige Frau aus einer Kreisgemeinde einen Reitunfall, an dessen Folgen sie noch heute leidet. Diagnostiziert wurden vor allem psychosomatische Folgen des Unfalls.

Die seinerzeit zugesprochene Erwerbsminderungsrente (EU Rente) möchte die Rentenversicherung allerdings vorerst nicht mehr verlängern. Sie verlangt, dass sich die Rentenempfängerin zunächst verpflichtet, sich zuerst in einer Klinik im psychosomatischer Abteilung behandeln lässt.

Zum Hintergrund: Beim Ausritt hatte damals das Pferd gescheut, die Frau wurde verletzt und sie erhielt, weil die Verletzungen nicht zügig verheilten, eine Rente von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und eine EU-Rente, befristet auf drei Jahre, von der Deutschen Rentenversicherung. Die EU-Rente stand jetzt wieder zur Verlängerung an und der Versicherungsträger wollte nicht ohne weiteres die Rentenzahlung verlängern.

So traf man sich vor dem Sozialgericht Reutlingen, das den Fall jüngst in Rottweil verhandelte.

Das eine Gutachten stellte fest, dass die Klägerin täglich noch sechs Stunden arbeiten könne. Ein anderes Gutachten sagte aus, dass die Frau dies nicht könne.

Der Anwalt der Klägerin, sie selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend, berichtete, dass sich seine Mandantin seit diesem Unfall verändert habe. Sie benehme sich nicht mehr "sozialverträglich". Zudem wolle sie nicht mehr in ein Krankenhaus oder in irgendeine Klinik. Nur einer Psychologin vertraue sie, schilderte der Anwalt.

Die Vorsitzende Richterin war der Auffassung, die Frau solle sich jetzt erst einmal in einer Reha testen lassen, damit man wisse, wie man weiter verfahren solle. Der Vertreter des Versicherungsträgers sagte zu, dass man eine Reha unterstützen werde.

Die Richterin stellte klar, dass die Klage im jetzigen Stadium nicht erfolgreich sein werde. Die Klägerin müsse sich verpflichten, in eine psychosomatische Klinik zu begeben .

Die Richterin fügte hinzu, dass die Klägerin noch sehr jung sei, es die Rente seit 2006 gebe und man sich heutzutage nicht darauf verlassen könne, dass eine einmal gewährte Rente einfach so weiter gehe.