Gemeinderat: Gremium gibt Zustimmung

Eschbronn-Locherhof (lh). Nicht ganz einleuchtend war für den Eschbronner Gemeinderat in seiner Sitzung die Anfrage eines gewerblichen Bauherrn im Bereich "Hochberg" auf eine Befreiung beim Neubau einer Doppelgarage.

Diese sah vor, das Baufenster im rechtskräftigen Bebauungsplan "Ob Heckenwald" in Richtung der Straße Geigenrain um 1,50 Meter zu überschreiten.

Der Bauherr begründete dies damit, dass er eine bestehende Einfriedung mit Hecken nicht durch eine Zufahrt öffnen will, da sonst der Immissionsschutz nicht mehr gewährleistet sei.

Des Weiteren sei die Überschreitung erforderlich, um die Zufahrt zur westlichen Hälfte der Garage zu ermöglichen und das Rangieren aus und zu einer bestehenden Garage zu vermeiden, heißt es in der Begründung.

Nach Auskunft von Bürgermeister Franz Moser wirke das Bauvorhaben nicht störend.

Die Verwaltung könne sich eine Zustimmung der beantragten Befreiung vorstellen, wenn der Bauherr eine Haftungsfreistellung für Schäden, die auf das Unterschreiten des Waldabstandes basierten, unterschreibe. Die betroffenen Behörden wie auch die Angrenzer hätten sich für eine Befreiung ausgesprochen, übermittelte der Bürgermeister.

Rat Erwin Ebert forderte, in diesem Zusammenhang den Bauherr dazu zu drängen, die Hecken zurückzuschneiden. Dies wurde in dem Beschlussvorschlag, der mehrheitlich bei einer Neinstimme erfolgte, mit aufgenommen.