Kiefern beim Gewerbegebiet in Locherhof spielten im Gemeinderat unlängst eine Rolle. Foto: Herzog

Erweiterung eines Betriebs und eine 30-Meter-Vorschrift im Gemeinderat thematisiert. Stellungnahmen möglich.

Eschbronn-Locherhof - Im Gewerbegebiet "Ob Heckenwald" ist eine Waldumwandlung erforderlich, um einem Betrieb die Erweiterung zu ermöglichen. Dies stößt nicht bei allen Ratsmitgliedern aus Eschbronn auf Zustimmung.

Bisher gibt es für das Gewerbegebiet an der Straße "Geigenrein" in Locherhof die beiden Bebauungspläne "Ob Heckenwald" und "Ob Heckenwald – Erweiterung". Wie Ingenieur André Leopold (Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro) in der Sitzung des Gemeinderats erläuterte, sollen mit der Zusammenfassung der beiden Bebauungspläne ein einheitliches Planwerk geschaffen werden.

Gleichzeitig werde damit das Ziel verfolgt, die gewerbliche Entwicklung ortsansässiger Firmen zu ermöglichen sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern. Auch soll den Unternehmen in diesem Gebiet die Möglichkeit der optimalen Ausnutzung der Grundstücke sowie der Nachverdichtung geboten werden.

Betriebe hätten verstärkten Bedarf, sich am bestehenden Standort zu vergrößern. Auch ökologische Aspekte wie die Nutzung regenerativer Energien seien für sie von großer Bedeutung. Konkret gebe es den Wunsch einer Firma zum Bau eines Verwaltungsgebäudes hin zur Straße "Geigenrain". Die Einhaltung des Waldabstands von 30 Metern spreche jedoch dagegen.

Durch die Änderung des Bebauungsplans soll der Waldrand um etwa 15 Meter zurückgesetzt werden. Gespräche mit der Gemeinde Dunningen als Waldeigentümer habe es bereits gegeben, schilderte der Planer. Weil dies ein forstrechtlicher Eingriff bedeute, müsse ein separater Antrag auf Waldumwandlung verfahrensbegleitend gestellt werden.

Vorgesehen sei, hochgewachsene Kiefern zu entfernen und durch Bäume mit niedriger Wuchshöhe zu ersetzen. Durch die vorhandene Bebauung seien keine artenschutzrechtlichen Erkenntnisse vorhanden, welche den Bebauungsplan behindern könnten. Die Flächen der Waldumwandlung seien allerdings gesondert untersucht worden.

Im Ergebnis führe der Bebauungsplan zu keiner Verschlechterung. Da nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne, dass in den Kiefern bestimmte Vogelarten und Fledermäuse nisteten, müssten als Ausgleichsmaßnahme Nistkästen aufgestellt werden.

Die bisher zulässige Bauhöhe von acht Metern habe einzelnen Betrieben nicht gereicht, weshalb es zu Befreiungen gekommen sei. Um künftig die Entwicklung nicht zu beeinträchtigen, werde dieses Maß für das gesamte Plangebiet auf zwölf Meter angehoben. Die vorgesehenen Änderungen seien im beschleunigten Verfahren möglich und mit dem Landratsamt Rottweil abgestimmt, so der Experte.

Gemeinderat Christoph Meyer-Sander warf Leopold vor, seine Ausführungen zur Waldumwandlung seien sehr schwammig. Wenn Kiefern entfernt würden, werde auch um sie herum Schaden angerichtet. Natürlich könne man Nistkästen aufstellen. Die Frage sei nur, ob Fledermäuse und andere Vogelarten diese auch annähmen. Immer wenn Gewerbe gegen Ökologie stehe, werde gegen die Umweltbelange entschieden, beklagte Meyer-Sander.

Bürgermeister Franz Moser räumte ein, er sehe den Konflikt durchaus auch. Allerdings wolle er nicht gerne die Entwicklung eines Unternehmens behindern. Auf Anfrage von Rat Manfred Schmieder versicherte Leopold, eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Gewerbegebiets in Richtung Norden wäre durchaus denkbar, da der Waldabstand weit über 30 Meter betrage. Dazu bedarf es aber einer Grenzverschiebung mit der Gemeinde Dunningen.

Mit der Gegenstimme von Meyer-Sander und der Enthaltung von Erwin Ebert stimmte der Gemeinderat mehrheitlich dem Entwurf sowie der vierwöchigen Offenlage zu. In dieser Zeit haben Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.